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Recht, Tipps

VKI will Mutter aller Prozesse gegen den AWD führen

Peter Kolba, VKI

Wien. Das Finanzvertriebsunternehmen AWD hat Ende letzter Woche einen ersten Sieg gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Anlegerprozess gemeldet. Doch der VKI ist weit davon entfernt, sich ins Bockshorn jagen zu lassen: Wie die Verbraucherschützer heute mitteilen, werde man nun auch für die restlichen 2200 Immofinanz/Immoeast-geschädigten Anleger Klage einbringen.

Der AWD zwinge den VKI dazu, da andernfalls die Verjährung der Fälle drohe und der AWD einen Verjährungsverzicht ablehnt, meint VKI-Chefjurist Peter Kolba.

Der VKI hatte im Zusammenhang mit den massenhaften Beschwerden über angebliche systematische Fehlberatungen durch AWD-Berater beim Kauf von Immofianz- und Immoeast-Aktien den AWD aufgefordert, für jene rund 2.200 Teilnehmer an der Sammelklagen-Aktion des VKI, deren Ansprüche noch nicht eingeklagt sind, einen Verjährungsverzicht abzugeben.

Dies hätte es ermöglicht, dass das Handelsgericht Wien in den beiden anhängigen Sammelklagen „die Vorwürfe des VKI gegen den AWD prozessökonomisch und musterhaft prüfen hätte können“, so der VKI. Doch den Vergleich habe der AWD nun ausdrücklich abgelehnt.

„Keine ökonomische Klärung“

„Der AWD will keinen Vergleich und er will auch keine ökonomische gerichtliche Klärung des Vorwurfes der systematischen Fehlberatung.“ Der VKI werde daher – mit Finanzierung durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris AG – „Ende Jänner durch Rechtsanwalt Alexander Klauser die Ansprüche der restlichen rund 2.200 Geschädigten in finalen Sammelklagen beim Gericht einbringen“, skizziert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht beim VKI, die weitere Vorgangsweise.

Link: VKI-Rechtsportal

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