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Recht, Tipps

Terrorismuspräventionsgesetz: Rechtsanwälte sehen bedenkliche Entwicklung

Gerhard Benn-Ibler ©ÖRAK

Wien. Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten Terrorismuspräventionsgesetz 2010. In seiner von Wolfgang Moringer vorbereiteten Stellungnahme tritt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen.

„Bedenklich stimmt,  dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden“, so ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler.

Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren „Gutheißung“ unter Strafe zu stellen. „Dadurch werden sowohl der politische Diskurs über die Sinnhaftigkeit einzelner Straftatbestände als auch Aspekte gesellschaftlicher Wirklichkeit, wie etwa Tierschutzaktivitäten, kriminalisiert“, warnt Benn-Ibler. „Diese Straftaten dann auch noch zu potentiell terroristischen zu machen, verlässt endgültig den Bereich des Vertretbaren“, so Benn-Ibler.

„Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung werden rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen!“

Vor allem der Tatbestand der „Gutheißung“ öffnet potentiellem Missbrauch Tür und Tor. Demnach ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen.

„Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren“, erklärt Benn-Ibler, „und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar“. Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. „Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt“, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen.

Weitreichende Kriminalisierung

Geändert werden auch jene Bestimmungen, in denen die Strafbarkeit von öffentlichen Aufforderungen gegen bestimmte Gruppen oder Angehörige dieser Gruppen geregelt ist. Schon bisher standen einerseits Aufforderungen zu Hass oder Gewalt, und andererseits Aufforderungen zu einer sonstigen feindseligen Handlung, wenn sie geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu gefährden, unter Strafe. Außerdem strafbar: öffentliche Beschimpfungen oder Verächtlichmachung der definierten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise. Die vorliegende Novelle sieht nun eine Erweiterung der bestehenden Zielgruppen vor. Zählten bisher Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder Abstammung zu den Kriterien an denen die Tathandlung zu messen ist, so werden diese in Zukunft um Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung ergänzt.

„Diese Gruppen nun ebenfalls zum Ziel der Verhetzung zu machen entspricht nicht unserem gesellschaftlichen Umfeld und ist eine Verharmlosung etwa rassistischer Feindseligkeiten, die schon bisher unter Strafe gestellt waren“, so Benn-Ibler. „Der Versuch, sittlich verwerfbare aber nicht strafwürdige Äußerungen zu kriminalisieren geht zu weit und ist unzulässig“, ergänzt der ÖRAK-Präsident.

Link: ÖRAK

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