Wien. Das Nachrichtenportal „profil online“ hat ein aktuelles Beispiel für Vertragsgestaltung veröffentlicht, allerdings mit ungewöhnlichen Details: den angeblichen Kaufvertrag zwischen BayernLB und Land Kärnten zur Übernahme der Hypo Alpe-Adria vom Jahr 2007. Das Dokument ist bei profil online abrufbar.
Die Bayern verzichten darin auf Schadenersatz außer in den Fällen von grobem Vorsatz oder absichtlicher Täuschung, so profil: „Der Verkäufer haftet aus dem Titel des Gewährleistungs- und Schadenersatzrechtes für die im gegenständlichen Punkt ausdrücklich getätigten Zusagen, jedoch nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“
Auffallend an dem Vertragswerk ist der völlige Verzicht der Bayern auf jegliche Gewährleistungsansprüche – selbst im Fall von Informationen zur Hypo, die „scheinbar oder tatsächlich unrichtig, unvollständig oder irreführend“ sind, berichtet profil online.
Bayerische Politiker pochen jedoch weiterhin auf Schadenersatz; der jetzt bekannt gewordene Vertrag schramme knapp an der Sittenwidrigkeit vorbei und sei möglicherweise von Aufhebung bedroht, meinen sie.
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