
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat angekündigt, am Donnerstag mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers Foris AG drei weitere Sammelklagen gegen den AWD einzubringen.
Damit seien sämtliche Ansprüche von rund 2.500 geschädigten Immofinanz- und Immoeast-Anlegern, die vom AWD beraten wurden und sich in der Folge an den VKI gewandt haben, gerichtlich geltend gemacht. Der VKI fordert gleichzeitig die deutschen und schweizer AWD-Eigentümer auf für einen Vergleich an den Verhandlungstisch zu treten.
Der Gesamtstreitwert beträgt wie berichtet fast 40 Millionen Euro. „Der AWD spielt seit einem Jahr auf Zeit und verweigert sowohl einen Vergleich als auch einen Verjährungsverzicht, der für eine musterhafte gerichtliche Klärung nötig wäre“, sagt VKI-Chefjurist Peter Kolba, „mit unseren Sammelklagen schützen wir die Geschädigten vor der AWD Verjährungsfalle und sichern ihre Ansprüche.“
Der AWD weist die Vorwürfe zurück und betont, dass nur eine Überprüfung der Anleger-Ansprüche im Einzelfall und durch Einzelverfahren (statt Sammelklagen) sinnvoll sei, da der VKI bereits nachweislich auch Anleger-Ansprüche eingefordert habe, die überhaupt nicht vom AWD beraten worden seien.
Zudem sei festzuhalten, dass der AWD dem VKI von Beginn an angeboten habe, alle Fälle einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen. „Dies hatte der VKI stets mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt, sich statt dessen jeder konstruktiven Lösung widersetzt und sich durch Verkündigung von Ultimaten konstruktiven Gespräche mit AWD verweigert. Alle Angebote von AWD zur Prüfung von Ansprüchen wurden vom VKI stets abgelehnt, stattdessen wurden Klagen eingebracht und die Gerichte bemüht. Bereits Anfang 2009 hat der VKI direkt geführte Gespräche einseitig abgebrochen. Ziel des VKI war es offensichtlich von Beginn an durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne Druck auf AWD auszuüben und im Sinne des beigetretenen Prozessfinanzierers Foris AG eine pauschale Lösung zu erreichen“, so der AWD in einer Aussendung.
Mehrere Fronten
Derzeit führt der VKI auch Musterprozesse gegen den AWD. „In diesen Musterprozessen braucht nicht erst die Frage der Zuständigkeit oder Zulässigkeit geklärt werden“, sagt Kolba, sondern hier würden bereits inhaltliche Fragen geklärt.
Der VKI ortet „angesichts dieser Strategie“ nun ein „Bröckeln der Selbstsicherheit“ des AWD. So habe der AWD einer 90-Jährigen, die durch die AWD-Beratung viel Geld verloren habe, jetzt einen guten Teil dieses Geldes angeboten, unter der Voraussetzung, dass die Frau sich zur Geheimhaltung ihres Erfolgs verpflichtet. „Die betagte Dame hat dies – mit Unterstützung des VKI – abgelehnt“, heißt es in einer Aussendung des VKI.
Der AWD sieht es gerade andersherum: Man habe der betagten Dame angesichts ihres Alters entgegenkommen wollen; dies habe der VKI verhindert und damit seiner Klientin nicht gerade genützt.
Eigentümer von AWD Österreich angerufen
Das Ziel des VKI sei jedenfalls, gerichtlich zu klären, dass da „nicht einige schlampige, schwarze AWD Schafe vereinzelt falsch beraten haben“, so Kolba. Nach wie vor stehe man aber einer Vergleichslösung offen gegenüber.
„Wir nehmen an, dass der AWD Österreich bei dieser brisanten Sachlage über eine vergleichende Lösung nicht allein entscheiden darf. Da nicht nur hohe Beträge sondern auch das Image der gesamten, europaweit agierenden AWD-Gruppe auf dem Spiel steht, würde man sich freuen, wenn auch die beherrschenden Gesellschaften in der Schweiz und in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen und mit an einen Verhandlungstisch kommen“, erklärt Ulrich Tödtmann, Vorstand des Prozessfinanzierers Foris.
Sollten die Gesellschafter des AWD Österreich hingegen „auf die Idee kommen, in Österreich sei nichts mehr zu retten, und daher ihre Tochtergesellschaft in Wien aufgeben, so müsste sehr genau geprüft werden, inwiefern die deutschen und schweizer Gesellschafter für die Fehler Ihrer österreichischen Tochter einzustehen haben“, so Tödtmann.
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