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Recht, Tipps

Rechtswegweiser: Aktueller Stand der Winterreifenpflicht auf Österreichs Straßen

© ÖAMTC
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Österreich. In Österreich gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Von 1. November bis 15. April muss ein PKW bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen (also Schnee, Matsch oder Eis) mit vier Winterreifen bereift sein, so der ÖAMTC.

Bei warmer und trockener Fahrbahn gilt die Winterreifenpflicht dagegen nicht.

Der Strafrahmen für einen Verstoß gegen diese Vorschrift liegt bei 35 Euro bis 5.000 Euro – je nach Gefährdungsgrad der anderen Verkehrsteilnehmer. Ein von der Exekutive beanstandetes Fahrzeug darf im Regelfall die Fahrt nicht fortsetzen.

Versicherung zahlt nicht

Weitere wichtige Bestimmungen:

  • Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4mm bei Radialreifen und 5mm bei Diagonalreifen verfügen, sonst gelten sie als Sommerreifen.
  • Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen, sofern sie die gesetzlich geforderte Mindestprofiltiefe haben.

Ist das Fahrzeug lediglich abgestellt und wird nicht gefahren, entfällt die Winterreifenpflicht. Der entscheiden Punkt dabei ist nicht zuletzt: Sollte ein Unfall mit falscher Bereifung passieren, zahlen die Versicherungen nicht.

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