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Recht, Tipps

Autorückrufaktion: Wer nicht reagiert, verliert den Schadenersatzanspruch

Gustav Oberwallner, Obmann des Autohandels WKO

Wien. Zahlreiche Autobesitzer sind von der Rückrufaktion wegen klemmender Gaspedale bei Toyota, Peugeot und Citroen betroffen. Wer darauf nicht reagiert, verliert unter Umständen einen etwaigen Schadenersatzanspruch, warnen WKO und ARBÖ.

Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Unfall passiert.

Bekanntlich müssen die Hersteller wegen klemmender Gaspedale 4 Millionen Autos zurück in die Werkstatt rufen. Bis zu zwei Milliarden Euro wird dies allein Toyota voraussichtlich kosten.

Autohändler informieren die betroffenen Autobesitzer

Die betroffenen Autobesitzer werden per Brief von ihrem Autohändler, bei dem sie das Modell gekauft haben, informiert: „Die Autohändler werden mit einer Informationsoffensive die betroffenen Kunden über etwaige Reparaturen in Kenntnis setzen“, erklärt Gustav Oberwallner, Obmann des Autohandels bei der WKO in einer Presseaussendung heute.

Wer nicht auf einen Brief warten will, sollte sich aktiv bei seinem Händler melden: „Kunden die in Hinblick auf ihr Kfz unsicher sind, sollen umgehend Kontakt mit ihrem Händler aufnehmen“, so Oberwallner.

Auch die Besitzer eines Gebrauchtwagens werden angeschrieben, und zwar konkret über ihre Kfz-Versicherung. Allerdings werden Wochen vergehen bis alle Briefe verschickt sind. Daher sollte man, wenn man der Meinung ist betroffen zu sein, sich selbstständig mit einer Werkstatt in Verbindung setzen.

Kosten übernimmt der Autohersteller

Die Kosten für den Werkstattbesuch muss bei einem betroffenen Modell der Autohersteller übernehmen. Der ARBÖ erklärt in seiner Presseaussendung: „Schlagend ist in diesem Fall das Produktsicherheitsgesetz, das Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, nur sichere Produkte in den Verkehr zu bringen. Falls aber Mängel auftauchen, müssen Hersteller und Importeure ‚geeignete und angemessene Maßnahmen zur Gefahrenerkennung und Gefahrenvermeidung‘ treffen, also Rückrufaktionen durchführen.“

Wichtig sei, dem Aufruf unbedingt nachzukommen: „Man muss die zugestellten Rückrufbriefe auch öffnen und die Aufforderung in die Werkstatt zu kommen auch befolgen. Sonst kann man im Falle eines Folgeschadens einen Teil seiner Schadenersatzansprüche verlieren“, warnt Gerald Kumnig, Leiter des ARBÖ Rechtsreferats.

Die betroffenen Modelle

Folgende Toyota-Modelle in den genannten Produktionszeiträumen könnten laut Toyota Frey betroffen sein:

  • AYGO (Februar 2005 – August 2009)
  • iQ (November 2008 – November 2009)
  • Yaris (November 2005 – September 2009)
  • Auris (Oktober 2006 – 5. Januar 2010)
  • Corolla (Oktober 2006 – Dezember 2009)
  • Verso (Februar 2009 – 5. Januar 2010)
  • Avensis (November 2008 – Dezember 2009)

Bei Peugeot/Citroen sind laut PSA Peugeot Citroen folgende Modelle betroffen:

  • Peugeot 107
  • Citroen C1

 

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