Wien. Nach zahlreichen Klagen großer Aufzugskunden gegen das sogenannte „Aufzugskartell“ wehrt sich nun Schindler Österreich: Die Einbringung der Schadenersatzklagen entbehre jeder Grundlage.
Die rechtswidrigen Verhaltensweisen hätten nämlich „keine Auswirkungen auf die Marktentwicklung“ gehabt. Die Gerichtsverfahren seien nun eine Gelegenheit für Schindler, endgültig klarzustellen, dass „Kunden nicht geschädigt wurden“.
Schindler verweist dabei „auf die bestehende Sach- und Rechtslage und die Tatsache, dass sämtliche Verfahren in diesem Zusammenhang bereits 2008 rechtskräftig abgeschlossen wurden“. Und weiter: „Die rechtswidrigen Verhaltensweisen hatten keine Auswirkungen auf die Marktentwicklung. Auch das Kartellgericht konnte keine Bereicherung feststellen. Es fehlt somit von vornherein die Grundlage für allfällige Schadenersatzforderungen.“
Dies würden auch die bereits 2008 abgewiesenen Abstellungs- und Feststellungsklagen der Immofinanz-Gruppe sowie eines anderen Unternehmens zeigen, so Schindler.
Wichtig sei im Tagesgeschäft die klare Trennung der rechtlichen Diskussion von der operativen Beziehung zu den Kunden, wird betont.
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