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Recht

Gebühren in Vergabeverfahren werden in Österreich bald gesenkt

Wien. Im heutigen Ministerrat wurde die Bundesvergabeamt-Gebührenverordnung genehmigt, die eine Senkung der Gebühren für bestimmte Anträge im Vergaberecht vorsieht – und zwar auf 25 Prozent der bisherigen Höhe, freut sich die Wirtschaftskammer Österreich.

Damit werden die Unternehmen „bei der Suche nach Rechtsschutz finanziell entlastet“, heißt es.

Konkret um 75 Prozent gesenkt werden die Gebühren für eine Nachprüfung der Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen oder der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages.

„Die Gebührenhöhe berücksichtigt nun auch den für den Antragsteller zu erzielenden Nutzen“, begrüßt Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den Beschluss.

Weitere Reformen erhofft

Zugleich, so Schön, erhoffe sich die Wirtschaftskammer weitere Reformen und Verwaltungsvereinfachungen im Vergaberechtschutz. Wichtig sei die nunmehrige Gebührensenkung auch deshalb, weil im frühen Stadium eines Vergabeverfahrens eine Korrektur zu einem gesetzeskonformen Prozedere ohne allzu großen Aufwand für den Auftraggeber erfolgen kann. Das sichere letztendlich einen fairen und transparenten Leistungswettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten.

Weiters enthält die Verordnung die bereits derzeit geltenden Gebührensätze inklusive einer Valorisierung gemäß dem Verbraucherpreisindex.

Link: www.wko.at

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