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Recht, Tipps

1300 Klagen gegen die Meinl Bank: Verteidigung kontert mit Meinungsumfrage

Wien. Die Meinl Bank veröffentlicht „anlässlich des Inkrafttretens einer Verjährungsfrist für weitere Anlegerklagen am 9. Februar 2010“ ein „Update“ zur Klagsflut, mit der Konsumentenschützer und andere sie eingedeckt haben: Derzeit sind knapp über 1300 Zivilklagen von Anlegern in Zusammenhang mit der Vermittlung von Geldanlagen in MEL-Papiere anhängig.

Die Bank weist weiterhin alle Vorwürfe zurück und präsentiert ein ungewöhnliches Mittel zu ihrer Verteidigung: eine Meinungsumfrage.

Der überwiegende Teil der anhängigen Klagen beziehe sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater, so die Bank. Die gesetzliche Lage, auf die sich die Bank beruft, sei aber unmissverständlich: laut Wertpapieraufsichtsgesetz haften Berater für allfällige Beratungsfehler.

Die Bank hat dennoch für diese Verfahren Rücklagen und Rückstellungen im Ausmaß von rund 60 Mio. Euro gebildet; darüber hinaus sei die Meinl Bank weit über das gesetzliche Erfordernis hinaus kapitalisiert. Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: „Wir sind der falsche Adressat für diese Klagen. Wir haben uns immer im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt. Es widerspricht der Logik des Kapitalmarkts, wenn Kursschwankungen von Zertifikaten oder Aktien eingeklagt werden können, es liegt in der Natur der Finanzmärkte, dass diese volatil sind.“

Uneinheitliches Bild bei Urteilen

Rund ein dutzend Urteile in erster Instanz liegen laut Meinl Bank bereits vor. Etwa die Hälfte der Urteile gebe der Bank recht und bestätige, dass Anleger, die in Aktien oder Zertifikate investieren, auch mit Kursverlusten rechnen müssen. So habe das Landesgericht Salzburg am 30. Dezember 2009 entschieden, dass das „Risiko beim Aktienkauf jedem Durchschnittsmenschen bewusst sein“ müsse.

Gegen die Urteile, die zu ihren Ungunsten ausfielen, hat die Bank Berufung eingelegt und ist „zuversichtlich, im Instanzenweg Recht zu bekommen“. Soweit bekannt hat in den übrigen Fällen meist die Gegenseite ebenfalls berufen.

Im Zusammenhang mit den oft geäußerten Vorwürfen, dass MEL-Anleger durch Werbemaßnahmen der MEL oder der Meinl Bank irregeführt worden seien, weist die Bank weiterhin alle Vorwürfe zurück.

Die MEL habe die damalige Unternehmenssituation den Tatsachen entsprechend dargestellt und „deren Werbeaussagen unterschieden sich qualitativ nicht von jenen anderer Immobiliengesellschaften, deren Kurse ebenfalls im Zuge der Wirtschaftskrise zurückgegangen waren.“ Auch eine aktuelle, repräsentative IMAS-Studie im Auftrag der Bank komme zu dem Ergebnis, dass Werbung bezüglich der Entscheidungsfindung, Immobilienaktien zu erwerben, „nicht entscheidungsrelevant ist“.

„Herr Meinl, entschädigen Sie die Anleger!“

„Als Ablenkungsmanöver“ bezeichnet allerdings die Arbeiterkammer (AK) Wien, ein Prozessgegner, die IMAS-Studie: Die Meinl Bank versuche damit von der Problematik abzulenken, dass die Konsumenten „glatt in die Irre geführt wurden, in dem sie die Papiere der Gesellschaft als >sichere Anlage< in Zeiten >stark schwankender Aktienmärkte< angepriesen hat“.

Jetzt, nachdem „der Fall Meinl in der Öffentlichkeit einen hohen Bekanntheitsgrad hat“ und beinahe jeder darüber informiert sei, „anzufragen, ob das Produkt verstanden wird, ist methodisch höchst angreifbar“, so AK-Experte Harald Glatz. Im übrigen führe die AK derzeit 14 Verfahren gegen die Meinl Bank und gegen Berater; davon habe es in drei Verfahren Urteile (teilweise erster Instanz) gegeben, die aber im Sinne der AK ausgingen, so die AK selbst.

Link: Meinl Bank

Link: AK

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