Wien. Der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Michael Auer, nimmt im Streit um den Kauf einer CD mit gestohlenen Schweizer Steuerdaten Stellung: Auer verurteilt klar die Nutzung von illegal beschafften Daten durch den Staat.
Es komme nicht in Frage, dass der Staat sich auf eine Stufe mit Verbrechern stellt um Steuersünder zu finden, so Auer. Die Verwendung von gestohlenen Daten würde den Staat zu einem Komplizen bei einem Verbrechen machen. Deswegen käme die Nutzung dieser Daten für Zwecke der Steuerfahnung in Österreich nicht in Frage. Andere prominente Juristen widersprechen allerdings.
„Wir gehen davon aus, dass die Steuergesetzgebung in Österreich und Europa ausreichend geregelt ist. Gerade der Staat muss als Vorbild agieren und darf sich auf gar keinen Fall auch nicht indirekt mit Rechtsbrechern einlassen“, so Auer. Damit würde man offensichtlich kriminellen Kreisen eine Plattform bieten, solche „Geschäfte“ immer weiterzutreiben, macht Auer auf die seiner Ansicht nach katastrophale Vorstellung, dass sich das Bündeln und Verkaufen von hochsensiblen und rechtlich geschützten Daten verbreitet, aufmerksam.
„Recht auf Schutz personenbezogener Daten“
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde mit Wirkung 01.12.2009 mit dem Vertrag von Lissabon in das Primärrecht der EU aufgenommen. Dieser Grundrechtsschutz betrifft auch das Recht jedes einzelnen Bürgers auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten.
Der Staat als Vorbild der Rechtsstaatlichkeit dürfe sich nicht als Trittbrettfahrer der Computerkriminalität engagieren, so Auer.
Widersprochen wird ihm hier vom bekannten Wiener Finanzrechtler Werner Doralt: er äußerte in den Medien die Meinung, dass der Staat geradezu verpflichtet sei, derartige Beweismittel zu kaufen. Schon bisher sei klar, dass die Steuerbehörden z.B. ihnen übermittelten Daten aus der Buchhaltung eines Unternehmens nachgehen müssen, wenn diese auf Steuerhinterziehung hinweisen.
Ob diese Daten etwa zuvor von einem Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens gestohlen worden waren (in der Absicht, die eigene Firma durch die Weitergabe zu schädigen), sei dabei unerheblich. Es sei außerdem nichts Neues, dass der Staat Beweise auch käuflich erwerbe.
Link: Rechtsanwaltskammer Wien