Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Rechtsanwälte aus 30 Ländern fordern Rückbau des Überwachungsstaats

Wien. 200 Vertreter der Rechtsanwaltschaft und Justiz aus 30 Ländern diskutierten bei der 38. Europäischen Präsidentenkonferenz das Thema „Vom Rechts- zum Überwachungsstaat?“.

Sie fordern einen Rückbau der ihrer Meinung nach teilweise übertriebenen Maßnahmen.

Vor dem Hintergrund dieser „europaweit zu beobachtenden Tendenz“ zu immer mehr Überwachung wurde laut Gastgeber Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), folgendes Verständnis gefunden:

„Die Europäische Union ist nach dem Lissabon-Vertrag nicht nur eine Rechtsgemeinschaft, sondern eine Wertegemeinschaft, die die Grundrechte zu schützen hat. Dies gilt insbesondere für die Unverletzlichkeit der Freiheit, der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten. Maßnahmen, die vorgeblich der Bekämpfung des Terrorismus und organisierter Kriminalität dienen, dürfen nicht zu Lasten der Grundrechte erfolgen. Es sind daher auch bereits bestehende Überwachungsmaßnahmen und ihre rechtlichen Grundlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Grundrechten zu prüfen (z.B. Vorratsdatenspeicherung).“

„Unverhältnismäßige Eingriffsmöglichkeiten“

Es wird von den Anwälten die Auffassung vertreten, dass derzeit Maßnahmen, die mit dem Ziel einer erhöhten Sicherheit ergriffen werden, Grund- und Freiheitsrechte des europäischen Bürgers durch unverhältnismäßige Eingriffsmöglichkeiten erheblich gefährden oder aushebeln. Ihre Forderungen:

  • Jeglicher Grundrechtseingriff muss daher gesetzlich determiniert sein.
  • Überwachungsmaßnahmen dürfen, wenn überhaupt, dann nur bei konkretem Tatverdacht mit richterlichem Beschluss eingesetzt werden und müssen einer nachprüfenden richterlichen Kontrolle unterliegen.
  • Es ist ein Aktionsplan zu erstellen, wonach nationalen und europäischen Institutionen die Überprüfung der Übereinstimmung ihres Rechtsbestandes mit den Grundrechten übertragen wird.
  • Das anwaltliche Berufsgeheimnis ist im Interesse der Grundrechte der Bürger unantastbar.

Link: Europäische Präsidentenkonferenz

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?