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Recht, Tipps

Google Street View erwartet in Österreich ein heißer Empfang

Hans G. Zeger, Arge Daten Bild: Georg Lembergh

Wien. Suchmaschinen-Riese Google will heuer mit seinem Straßenbetrachtungs-Angebot Street View in Österreich starten. In Deutschland wirft ihm Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner wegen Street View Datenmißbrauch vor und will Google zu erweiterten Verbraucherrechten zwingen.

In Österreich hat die Arge Daten schon vor dem Start Bedenken geäußert und sieht diese bis jetzt nicht ausgeräumt. Arge-Obmann Hans Zeger: „Wir werden wohl rechtlich dagegen vorgehen.“ Man sei optimistisch, dass man „juristisch ordentlich abmahnen bzw. klagen“ könne.

Die Ansicht der Arge Daten decke sich grundsätzlich in vielen Bereichen mit den Bedenken der deutschen Datenschützer. Zeger sieht nicht so sehr ein Datenschutz-Problem, sondern „eher ein Problem der Grundrechte und Privatsphäre. Auch wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt, muss man nicht damit rechnen, dass alles aufgezeichnet und dann noch unbestimmt lang veröffentlicht wird. Hier ist die Judikatur in Österreich ziemlich streng.“

„In Österreich nicht zulässig“

Street View ermöglicht bekanntlich einen virtuellen Rundgang durch ganze Städte und Ortschaften. Die dazu benötigten Bilder werden von Autos auf Rundfahrten aufgenommen – was sie aufzeichnen, ist dem Zufall überlassen: von Örtlichkeiten und ihren Besuchern über das (Nicht-)Vorhandensein von Alarmanlagen an Gebäuden bis hin zu Hoppalas des Alltags. Google macht daher Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich. Auf Wunsch sollen in Deutschland auch ganze Gebäude von der virtuellen Stadtansicht verschwinden, so die dortigen Forderungen (unter anderem).

Aus Sicht der Arge Daten könne Street View in Österreich gegen mehrere Bestimmungen verstoßen:

  • Schon das Aufnehmen und nicht bloß das Veröffentlichen sei eine Datenverwendung, die einem berechtigten Zweck folgen muss; diesen berechtigten Zweck sei Google bisher schuldig geblieben.
  • das Auspixeln von Gesichtern und Nummernschildern reiche nicht zur Anonymisierung; genauso können Kleidung, bestimmte Körpermerkmale (Behinderungen) oder auch KFZ-Aufschriften eine Identifikation ermöglichen. Darüber hinaus würden die Echtdaten derzeit auf unbestimmt lange Zeit bei Google aufgehoben, so die Arge Daten.
  • schon der Vorgang des Aufnehmens könne eine Privatsphäreverletzung nach §1328a ABGB darstellen (etwa wenn jemand gerade unfreiwillig entblößt ist oder sich in einer sonstigen unerwünschten Situation befindet).

Das Web sei bereits voll mit Street View-Szenen mit derartigen unerwünschten Bildern. Zeger: „Es wäre also schon ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, wenn ich ständig mit derartigen Aufnahmen rechnen müsste und mich dagegen schützen müsste oder ständig im Web nachsehen müsste, ob jemand derartiges über mich veröffentlicht.“

„Jeder kann das sehen“

Der Suchmaschinen-Gigant selbst stellt sich auf einen einfachen Standpunkt: „Street View enthält Bilder, die dem entsprechen, was jedermann auf der Straße sehen kann. Die Aufnahmen werden ausschließlich an öffentlichen, frei zugänglichen Orten angefertigt“ (Auszug aus den Erläuterungen zu Street View).

Allerdings werden stets auf Antrag der Betroffenen Aufnahmen entfernt, die Menschen gefährden oder anderweitig beeinträchtigen könnten. Auf Anfrage von Recht.Extrajournal.Net, in welcher Weise darüber hinaus beim Start von Street View auf die Bedenken heimischer Datenschützer eingegangen werden könnte, gab es bis jetzt keine Antwort.

Keine Einwände erhebt bisher übrigens die österreichische Datenschutzkommission gegen das Programm, solange auf Wunsch der Betroffenen anonymisiert wird, wie es heißt.

 

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