
London/Berlin. Bestehende Urheberrechtsgesetze verwirren Konsumenten. Viele wissen nicht mehr genau, was online erlaubt ist und was nicht. Zu diesem Schluss kommt die britische Verbraucherorganisation Consumer Focus bei einer aktuellen Befragung.
Darüber hinaus kritisieren die Konsumentenschützer, dass die geltenden Bestimmungen veraltet seien. Millionen von Menschen wüssten nicht einmal, dass sie das Gesetz brechen.
Aus Sicht der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bedarf es keiner Grunderneuerung bestehender Gesetze. „Das grundlegende Ansinnen des Urheberrechts liegt unter anderem darin, den Kreativen die wirtschaftliche Auswertung ihrer Leistung zu ermöglichen. Nicht zuletzt im Interesse des kulturellen und wirtschaftlichen Wachstums muss dies auch dann gelten, wenn durch technologische Entwicklungen eine Ausbeutung dieser Menschen droht und vorangetrieben wird“, sagt Chrisitine Ehlers, Sprecherin der GVU, laut einer Pressemeldung.
Notwendig seien eindeutige Formulierungen sowie funktionierende Mechanismen für internationale Durchsetzbarkeit des Urheberrechts. In beiden Punkten bestehe Nachbesserungsbedarf.
„Massenhaft Gesetzesbrüche“
„Bei uns gehen regelmäßig Anfragen ein, was erlaubt und verboten ist. Ein wesentlicher Faktor für die Rechtsunsicherheit der Verbraucher liegt häufig allein in dem Umstand begründet, dass die Urheber- und Leistungsschutzrechte im Internet massenhaft missachtet werden“, meint Ehlers. Insbesondere Protagonisten der anwachsenden Szene digitaler Hehler würden dies gezielt zum eigenen Vorteil ausnutzen.
73% der User sind sich im Unklaren
In Großbritannien sorgt derzeit eine aktuelle Untersuchung für Aufsehen: Nach britischem Recht ist es derzeit nämlich illegal, wenn jemand eine CD oder DVD auf einen Computer oder iPod zum eigenen Gebrauch kopiert. Dies stellt nämlich Kopieren auf ein anderes Gerät dar, das sogenannte „Format Shifting“. Im Zuge einer Befragung von über 2.000 Personen zeigte sich jedoch, dass 73 Prozent gar nicht wissen, was kopiert oder aufgenommen werden darf. Jill Johnstone von Consumer Focus fordert daher, dass das Gesetz überarbeitet und die neuen digitalen Gegebenheiten miteinbezogen werden.
„Die Welt hat sich verändert und eine Reform des Urheberrechts ist unausweichlich, nur wird es sich nicht von selbst erneuern“, kritisiert Johnstone.
Der britische IT-Anwalt Nick Locket betont wiederum, dass sich Privatpersonen für den formalen Gesetzesbruch nicht verantworten müssten. Anders sehe es mit kommerzieller Weiterverbreitung aus. Ähnliche Probleme habe es gegeben, als Videorekorder auf den Markt kamen. Damals sei es theoretisch gesehen auch illegal gewesen, etwas aufzunehmen und später anzuschauen. Bis das Gesetz geändert wurde, dauerte es einige Zeit. (pte/red)
Link: GVU Deutschland
Link: Consumer Focus