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Recht

Regierung beschließt Reform des Insolvenzrechts

Claudia Bandion-Ortner ©BMJ

Graz. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner präsentierte heute nach der Regierungsklausur eine Einigung über die geplante Insolvenzrechtsreform für Unternehmen.

Die überarbeitete Version des Insolvenzrechts soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten und bringt vor allem die Einführung des neuen Sanierungsverfahrens.

Ausgangspunkt der Reform war, den Makel des Scheiterns zu beseitigen, die Sanierungschancen für Unternehmen zu erhöhen, Konkursverschleppungen zu verhindern, Konkursabweisungen mangels Masse zurückzudrängen und die Verfahrensstrukturen zu vereinfachen und zu modernisieren. Anstelle des derzeit bestehenden Konkurs- und Ausgleichverfahrens soll es künftig ein einheitliches Insolvenzverfahren geben. Dadurch sollen Konkursverschleppungen vermieden werden, so Bandion-Ortner.

Sanierungsplan entscheidend

Ein wesentlicher Punkt der Reform ist der neu geschaffene Sanierungsplan: Jene Unternehmen, die ein Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, sollen für diese Tatsache belohnt werden und ein Sanierungsverfahren beantragen können. Je nach wirtschaftlicher Ausstattung und auch abhängig von den Unterlagen, die vom Schuldner vorgelegt werden, wird es künftig zwei Möglichkeiten geben:

  1. Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan mit einer 20%igen Schuldnerquote
  2. Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung mit einer 30%igen Schuldnerquote. Hier kann ein Schuldner, der das Sanierungsverfahren besonders sorgfältig vorbereitet, das Unternehmen selbständig fortführen.

Weiters soll die Löschung des Sanierungsverfahrens aus der Insolvenzdatei und aus dem Firmenbuch beschleunigt werden. Unternehmer sollen durch Bekanntmachung eines früheren Insolvenzverfahrens nicht mehr behindert werden, so Bandion-Ortner.

Eine weitere Veränderung ist ein teilweiser Kündigungsschutz während der ersten Phase des Insolvenzverfahrens. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hindert ab nun die Vertragspartner für die Dauer von sechs Monaten an der Auflösung der überlebenswichtigen Dauerverträge eines Unternehmens (Strom, Telefon, Internet, Miete) z.B. wegen alter Rückstände. Wegen Rückständen während des Sanierungsverfahrens kann aber weiterhin gekündigt werden.

„Vorrangiges Anliegen war mir ebenfalls die Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse“, so die Ministerin. Sie schädigen die Gläubiger massiv, haben den Nachteil, dass dem Gericht Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares Verhalten des Schuldners nicht bekannt werden und hindern die Überprüfung, ob nicht vielleicht doch verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Nunmehr sollen nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch die Mehrheitsgesellschafter (50%+) verpflichtet sein, einen Kostenvorschuss zu erlegen. Hinzu kommt der automatische Entzug der Gewerbeberechtigung.

Privatkonkurs soll auch reformiert werden

Des Weiteren präsentierte Bandion-Ortner eine erste Einigung am Weg zur Reform des Privatkonkurses. Im Vergleich zum Jänner 2009 sind Privatkonkurse im Jänner 2010 angestiegen. Ziel ist verstärkte Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden zu schaffen und soziale Härtefälle angemessen zu behandeln.

Dabei soll insbesondere eine Restschuldbefreiung in jenen Fällen gewährt werden, in denen eine Verbesserung der Zahlungsmöglichkeit des Schuldners in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist und der Schuldner an seiner Lage kein Verschulden trägt. Darüber hinaus soll das übermäßige Anwachsen von Zinsen im Verzug verhindert werden.

Link: Bundesministerium für Justiz

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