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Recht

Wolf Theiss berät Porsche Holding bei Fusion mit VW

Markus Heidinger, Clemens P. Schindler, Christian Hoenig von Wolf Theiss

Salzburg/Wolfsburg/Wien. Wolf Theiss, eine der führenden Rechtsanwalts­sozietäten in Zentral- und Südosteuropa mit Hauptsitz in Wien, wurde von der Porsche Automobilholding SE (Porsche SE) mit der rechtlichen Beratung im Zuge der Fusion mit dem deutschen Automobilhersteller VW betraut.

Ein Abschluss der komplexen Transaktion, an deren Ende die Schaffung eines integrierten Automobilkonzerns unter VW-Führung steht, ist für das Jahr 2011 geplant. Porsche wird als zehnte Marke in den VW-Konzern eingegliedert.

VW hat kürzlich bekannt gegeben, dass in einem ersten Schritt 49,9 Prozent an der Porsche AG erworben wurden. Der Kaufpreis beträgt 3,9 Mrd. Euro. Die Verschmelzung mit Porsche SE soll 2011 erfolgen.

Bei Wolf Theiss sind federführend die Partner Christian Hoenig (Gesellschafts- und Stiftungsrecht), Markus Heidinger (Bankenrecht und Finanzierung) und Clemens Philipp Schindler (Due Diligence, M&A) tätig.

Wolf Theiss arbeitet im Zuge des Mandats eng mit der führenden deutschen Rechtsanwaltssozietät Hengeler Mueller (Federführung Andreas Austmann) zusammen, die als Hauptberater von Porsche SE fungiert.

CEE-Netzwerk punktet

„Zu einer unserer Aufgaben zählte die Durchführung einer Due Diligence, die Österreich und zahlreiche Jurisdiktionen in Zentral- und Südosteuropa umfasste. Ohne eigene Büros wäre dies angesichts des großen Zeitdrucks nicht zu bewältigen gewesen“, erklärt Clemens Philipp Schindler, der Porsche SE bereits in der Vergangenheit beraten hat.

Kollege Markus Heidinger hebt in einer Presseaussendung hervor, dass Endkunden in kaum einer Industrie derart häufig den Produktankauf über Kredit oder Leasing finanzieren würden wie in der Automobilbranche, was die Bedeutsamkeit dieser Themen im Rahmen der Transaktion erklärt.

Der Volkswagen-Konzern wird von Clifford Chance, White & Case sowie Schönherr beraten.

Link: Wolf Theiss

Link: Clifford Chance

Link: Hengeler Mueller

Link: Schönherr

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