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Recht, Tipps

VKI gegen AWD: Schadenersatz wegen falscher Beratung bezahlt

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba, VKI

Wien. Der AWD hat heute einer 91-jährigen Geschädigten, für die der VKI in einem Musterprozess Schadenersatzansprüche aus falscher Beratung beim Erwerb von Immofinanz-Aktien geltend gemacht hat, den erlittenen Differenzschaden ersetzt – nach über einjähriger Prozessdauer. Laut AWD handelt es sich dabei um einen Einzelfall: man habe der alten Dame einen weiteren langen Rechtsstreit ersparen wollen.

Der VKI sieht das anders: der AWD habe damit implizit eingestanden, dass falsch beraten worden sei, so der VKI in einer Aussendung. Er fühlt sich nun bestärkt.
Beim letzten Verhandlungstermin habe der AWD an eine Zahlung noch die Bedingung geknüpft, dass dieser Vorgang geheim gehalten werden müsse. So habe AWD gegenüber der Öffentlichkeit das wahre Ausmaß der zugefügten Beratungsschäden verschweigen wollen, meinen die Konsumentenschützer.

Der VKI bestand darauf diese Bedingung aus der Vereinbarung zu nehmen und sicherte der alten Dame zu, dass er für einen Schaden aufkommen würde, sollte es deswegen zu einem Scheitern kommen. Der AWD ließ aber schließlich die Bedingung der Geheimhaltung fallen und bezahlte.

VKI gibt sich siegessicher

„Nachdem gestern die Medien von einem weiteren verlorenen Prozess des AWD berichtet haben, will der AWD offenbar verhindern, dass dies nun Schlag auf Schlag passiert“, meint Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung.

Der AWD sei ganz offensichtlich nervös, stehe doch die endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien über die Zulässigkeit der vom VKI gegen ihn eingebrachten Sammelklagen in den nächsten Wochen bevor, sagt Kolba. „Wenn dann die formellen Einwendungen aus dem Weg sind, geht es an die materielle Prüfung unserer Vorwürfe der systematischen Fehlberatung tausender Anleger durch den AWD. Bis dahin kann der AWD ja auch noch weitere Zahlungen überweisen.“ Der AWD weist die Vorwürfe zurück.

Link: Verein für Konsumenteninformation

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