
Salzburg/Wien/Berlin. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben – doch der Jubel der Gegner der massenhaften Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger kommt zu früh, stellt Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer auf seinem Rechtsportal www.internet4jurists.at fest.
„Das Urteil hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den österreichischen Gesetzwerdungsprozess, der gerade im Gang ist, es wird aber natürlich bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werden. Ich teile aber den weit verbreiteten Optimismus nicht.“
Es seien vor allem zwei Dinge, die ihn stören, so Schmidbauer:
- das Bundesverfassungsgericht habe die Vorratsdatenspeicherung trotz aller Gegenargumente grundsätzlich als zulässig angesehen, obwohl „von Terrorismus weit und breit nichts zu sehen ist“.
- bei der Bekanntgabe der Inhaber von IP-Adressen sieht das Bundesverfassungsgericht keine Notwendigkeit für einen Richtervorbehalt.
Auch in Österreich könnte daher bald der Weg frei sein für die zivilrechtliche Auskunftspflicht bei Urheberrechtsverletzungen. Das eigentlich Positive an der Entscheidung liege vor allem darin, dass jene Strömungen in der EU gestärkt werden, die die Vorratsdatenspeicherung überhaupt überdenken wollen, schreibt Schmidbauer in seinem Blog.
Er hoffe darauf, dass das österreichische Gesetz sich nun lange genug verzögern werde, bis die Karten auf EU-Ebene überhaupt neu gemischt werden.