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Recht

Zwang zur e-Rechnung bleibt ein Papiertiger: Wirtschaftskammer fordert Abschaffung

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Wien. Das Verschicken von Rechnungen per E-Mail ist gang und gäbe – und unzulässig, wenn die Rechnung nicht digital signiert ist. Sogar bei Fax-Rechnungen ist das seit 2010 so. Doch laut einer Wirtschaftskammer-Umfrage wissen zwei Drittel der Unternehmen gar nicht, dass eine elektronische Rechnung ohne Signatur nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Von Sanktionen in der Praxis ist kaum zu hören. Die Wirtschaftskammer fordert nun die Abschaffung des Signaturzwangs. 

Auf dem den elektronischen Zukunftsthemen gewidmeten E-Day der WKÖ zeigte sich, dass die Durchsetzung der digitalen Signatur für Rechnungen (Belege) in Österreich immer noch Zukunftsmusik ist – dabei ist sie seit Jahren verbindlich vorgeschrieben, wenn ein Beleg beim Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden soll, berichtet pressetext.

Eine Signatur ist ein digital erstellter Code, der die Unverfälschtheit und Echtheit von Nachricht und Absender bestätigt. Bei Manipulationen an der Rechnung stimmen Botschaft und Code nicht mehr überein.

In der Praxis dürften viele Unternehmen die per Mail erhaltenen Belege ausdrucken und so zu einem Papierbeleg kommen. Und solche sind natürlich steuerlich anerkannt, auch wenn sie strenggenommen per Post zugesandt werden müssen. Bei der Wirtschaftskammer verweist man auf die geringe Akzeptanz in der Praxis. „Wir fordern die Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung und die Aufgabe der verpflichtenden Signatur“, so Gerhard Laga, Leiter des E-Center der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Wohin geht der Trend

Auch europaweit liegt die Marktdurchdringung signierter Rechnungen erst zwischen sechs und zehn Prozent, so Bruno Koch, CEO von Billentis, im Rahmen eines Vortrags. Derzeit halte man bei einem Gesamt-Rechnungsvolumen von 30 Milliarden Stück in Europa, wovon 26,5 Mrd. noch immer auf Papier entfallen.

Entscheidender Punkt für das Versenden der E-Rechnung sei aber nun einmal das Vorhandensein einer digitalen Signatur, ohne die eine elektronische Rechnung in den meisten Ländern nicht gesetzeskonform ist – so auch in Österreich. „Derzeit werden etwa zwei Mrd. E-Rechnungen nicht gesetzeskonform ausgetauscht“, so Koch.

Verfechter der Signatur verweisen darauf, dass ihr Produkt vor allem dazu diene, den Sender gesichert zu identifizieren, was im Interesse des Empfängers sei. Und sie orten in Österreich sogar beim Finanzministerium (BMF) Signale an die Unternehmen, sich hier gegen den EU-Trend zu stellen.

So setzt die Finanz in ihrem eigenen Bereich vor allem auf den elektronischen Zugang über das Portal FinanzOnline. Und dort ist eine Signatur nicht erforderlich. Begründung: der Einbringer identifiziert sich über das Portal ohnehin gesichert, heißt es.

Wirtschaftskammer-Experte Gerhard Laga bekräftigt gegenüber Recht.Extrajournal.Net den Standpunkt der WKÖ: Der Zwang zur Signatur soll abgeschafft werden, fordert er. Für eine juristisch saubere Lösung sollte zwar die EU-Richtlinie, die der Signaturpflicht zugrunde liegt, geändert werden, meint Laga. Die geltende EU-Rechtslage mache aber auch schon jetzt eine Quasi-Gleichstellung von papierener und papierloser Rechnung in Österreich möglich. (red/pte)

Link: WKO

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2 Kommentare

  1. Danke, dass sie bei mir nochmal nachgefragt haben und mich im letzten Absatz auch richtig wiedergebene haben.
    Was ich aber nicht verstehe ist die Headline: Wo gibts einen „Zwang zur E-Rechnung“? Wir fordern keine Abschaffung der E-Rechnung, sondern eine bureaukratische Erleichterung. Bei der E-Rechnung geht es um die Struktur, nicht um die Signatur!

    freundliche Grüsse
    Gerhard Laga

  2. Natürlich richtig – es besteht kein Zwang zur e-Rechnung (elektronischen Rechung), sondern es besteht ein Zwang, diese digital zu signieren wenn man eine verschickt

Kommentare sind geschlossen.