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Recht, Tipps

VKI punktet vor Gericht gegen AWD: Berufung gegen Sammelklage gescheitert

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba, VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich beim Oberlandesgericht Wien gegen den AWD anscheinend in einem wichtigen Punkt durchgesetzt: Die erste vom VKI gegen den AWD wegen angeblicher Falschberatung bei Immobilienaktien eingebrachte Sammelklage ist zulässig, eine Berufung nicht möglich. Dies hat das OLG Wien jetzt entschieden.

Die Konsumentenschützer geben sich nun siegesgewiss. Gleichzeitig fordern sie erneut zu einer „außergerichtlichen Lösung“ auf. 

Bereits das Handelsgericht Wien hatte am 16.11.2009 die erste Sammelklage des VKI gegen den AWD für zulässig erklärt; später wurden vom VKI noch weitere eingebracht. Dieser Beschluss des Handelsgerichts ist nicht anfechtbar – das hat das Oberlandesgericht in seiner heute zugestellten Entscheidung dem AWD beschieden, so der VKI.

Die Verbraucherschützer sehen einen wichtigen Durchbruch: „Nun wird sich das Gericht im Verfahren um die Sammelklage in der Sache mit dem VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von AWD-Kunden beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien zu beschäftigen haben.“

Der VKI hatte die erste Sammelklage am 30.6.2009 gegen den AWD eingebracht. Später wurden mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers Foris noch vier weitere Sammelklagen und einige Musterprozesse bei Gericht anhängig gemacht. In Summe geht es um rund 2.500 Geschädigte und einen Streitwert von rund 40 Millionen Euro.

Inhaltlich statt technisch

Der AWD habe bislang vor allem die Zulässigkeit der Sammelklage bestritten und mit allen Mitteln bekämpft, so der VKI. In der ersten Sammelklage habe aber das Handelsgericht Wien die Sammelklage für zulässig und sich als zuständig erklärt. Das Gericht ging auch davon aus, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar sei. Der AWD hat dennoch Rekurs erhoben und ist damit nun beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt, so der VKI.

„Damit haben die SammelklägerInnen eine wichtige Hürde genommen: Die Sammelklage ist zulässig und nun wird sich das Handelsgericht Wien endlich mit unseren Vorwürfen gegen den AWD in der Sache beschäftigen müssen“,so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz fuße im Wesentlichen auf zwei Begründungen:

Nach Auswertung von 7.000 Beschwerden geht der VKI als Kläger davon aus, dass die AWD-Kunden mit System falsch beraten wurden. „Es geht nicht um einige Ausreißer, vielmehr kamen die AWD-Berater insbesondere durch das Provisionssystem des AWD unter Zugzwang, im eigenen Interesse auch konservativen Sparern Immobilienaktien – als >so sicher wie ein Sparbuch< – verkaufen zu müssen“, so Kolba.

Die Depotbank von Immofinanz und Immoeast, nämlich die Constantia Privatbank, habe die „satten Spesen“ für die Aktienkäufe (bis zu fünf Prozent der Kaufsumme) „1:1“ an den AWD zurückgeleitet. Der AWD habe seinen Beratern höchste Abschlussprovisionen (bis zu 3,8 Einheiten) bezahlt und selbst für das Halten der Aktien jährliche Bestandprovisionen bezogen. All das habe man den Kunden – mit System – verschwiegen.

„Interessenskonflikt aufdecken“

„Der AWD hätte diesen Interessenkonflikt aufdecken müssen. Da er das nicht tat, wird er all jenen schadenersatzpflichtig, die – hätten sie von den Provisionen und dem bestehenden Eigeninteresse des AWD gewusst – diese Aktien nicht gekauft hätten“, meint Kolba zu seiner zweiten Angriffslinie.

Man sei nun jedenfalls sehr optimistisch, sich vor Gericht durchsetzen zu können. „VKI und Foris sind aber – bei Angeboten seitens des AWD Österreich oder des AWD Deutschland oder auch der wirtschaftlichen Eigentümerin Swiss Life – jederzeit auch gesprächsbereit für eine rasche außergerichtliche Lösung“, wie es wörtlich in einer Aussendung des VKI heißt.

Der AWD weist die Vorwürfe zurück. Der Erhalt von Provisionszahlungen sei branchenüblich, so die Stellungnahme des AWD zur neuen Stoßrichtung des VKI.

Link: VKI-Rechtsportal

Link: AWD

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