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Recht, Tipps

AK OÖ nimmt verbotene Werbe-Anrufe ins Visier: Regierung soll handeln

Johann Kalliauer, AK OÖ

Linz. Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden sind gesetzlich verboten. Dennoch beschweren sich immer mehr Konsumenten laut einer Mitteilung der Arbeiterkammer OÖ über unerbetene Telefonwerbung.

Dabei wäre es einfach, diese Praxis einzudämmen, so die AK. „Eine entsprechende Regelung ist bereits im Regierungsprogramm festgelegt und muss nur umgesetzt werden“, fordert AK-Präsident Johann Kalliauer.

Täglich beschweren sich Konsumenten über lästige Werbeanrufe, so die Arbeiterkammer OÖ. Die Betroffenen sollen von mehreren Anrufen pro Tag berrichten, von aggressiven Überredungsversuchen, ja sogar von Beschimpfungen, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt.

Obwohl saftige Verwaltungsstrafen drohen, bleibe das Verbot dieser Praxis laut AK zahnlos, weil die Anrufer meist mit unterdrückter Telefonnummer agieren und schwer greifbar sein würden.

AK warnt vor Angeboten von Lottogesellschaften

Besonders bei Anbietern von Lottotippgemeinschaften sei diese Vertriebsform sehr beliebt. Oft heißt es, der Konsument habe bereits gewonnen und müsse nur noch die Bankdaten durchgeben, damit der Gewinn auf sein Konto überwiesen werden kann. Stattdessen wird vom Konto das Entgelt für die Teilnahme an der Lottotippgemeinschaft abgebucht.

Ältere Menschen, die einen Festnetzanschluss haben und gut erreichbar sind, würden oft von Telefon-Firmen belästigt, die einen Wechsel des Telefon-Anbieters erreichen wollen und die Bitte um schriftliche Unterlagen bereits als Zusage betrachten, warnt die AK OÖ.

Oft werde den Betroffenen erst mit Erhalt der ersten Rechnung bewusst, dass sie den Telefonanbieter gewechselt haben.

Verträge sollen bis zur Unterzeichnung nicht gelten

Die Lösung für das Problem sei laut AK OÖ bereits im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Dort heißt es, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein sollen.

Damit würde diese rechtswidrige und lästige Vertriebsform für die Anbieter rasch an Attraktivität verlieren. Doch die gesetzliche Umsetzung lasse auf sich warten.

Die AK fordert nun die Bundesregierung auf, aktiv zu werden. In einem Schreiben an die oberösterreichischen Nationalratsabgeordneten soll die AK um deren Unterstützung gebeten haben.

Link: Arbeiterkammer OÖ

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