
Wien. Österreichs Bundesregierung hat in Umsetzung der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie eine Darlehens- und Kreditrechtsnovelle beschlossen, die vor allem eine bessere Information der Konsumenten über Kreditbedingungen bringen soll.
Das betrifft bereits im Vorfeld die Produktwerbung für Kredite. Doch auch die Bonitätsprüfung soll verbessert werden, und ein Ausstieg aus einem Kreditvertrag leichter möglich sein.
Das Finanzministerium zählt in einer Aussendung qualitative Verbesserungen auf. So muss die Werbung für Kreditverträge künftig – wenn sie Angaben zu Zinsen oder Kosten enthält – genau festgelegte Standardangaben enthalten. Zudem gibt es eine konkrete Festlegung umfassender vorvertraglicher Informationspflichten des Kreditgebers und die Verpflichtung des Kreditgebers zur konsequenten Kreditwürdigkeitsprüfung.
Ausstieg wird leichter
Die notwendigen Angaben der Ausfertigung des Kreditvertrages sollen ebenso umfassend festgelegt werden. Der Kreditnehmer bekommt neben einem Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss (außer bei Hypothekarkrediten und Leasingverträgen) auch das Recht, jederzeit einen Tilgungsplan zu verlangen.
Teilweise neu sind auch Regelungen zur ordentlichen Kündigung bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen und das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung. In Kraft treten soll die Novelle am 11. Juni 2010.
Link: Finanzministerium