Wien. In Österreich herrscht bis 15. April Winterreifen-Pflicht für Pkw. Doch in Anbetracht des schönen Wetters spricht eigentlich nichts dagegen, schon jetzt Sommerreifen zu montieren, heißt es beim Automobilklub ÖAMTC.
Mit einer wesentlichen Einschränkung allerdings: Kommt es doch noch zu einem Schlechtwettereinbruch, muss das Auto stehen gelassen werden. Andernfalls drohen Strafen, und die Versicherung könnte bei Unfällen sogar die Zahlung verweigern.
Friedrich Eppel, Reifen-Experte beim ÖAMTC, erläutert: „In Österreich gilt bis 15.4. die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.“ Diese besagt, dass bei Pkw im Zeitraum vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Eis) an allen 4 Rädern Winterreifen montiert sein müssen – oder, bei durchgängiger Schneefahrbahn, Schneeketten an zwei Antriebsrädern auch auf Sommerreifen (§102 und §103 Kraftfahrgesetz).
„Herrschen keine winterlichen Fahrbahnverhältnisse oder ist das Fahrzeug nicht in Betrieb, also z.B. geparkt, so dürfen auch im angegebenen Zeitraum Sommerreifen montiert sein“, so Eppel weiter.
Problem neuer Wintereinbruch
Rein rechtlich spricht also nichts dagegen, bereits jetzt Sommerreifen zu montieren, heißt es. Aber: „Bei einem neuerlichen Wintereinbruch, mit Schnee oder Eis auf der Fahrbahn, darf das Fahrzeug dann allerdings nicht verwendet werden.“
Erfahrungsgemäß sollte man daher, vor allem in höheren Regionen, mit dem Wechsel auf Sommerreifen noch ein paar Tage warten, rät der Automobilklub. Denn bei Kontrollen drohen sonst Strafen, die teuer werden können. Und bei Unfällen könnten die Versicherer mit Verweis auf die Gefährdung durch unvorschriftsmäßige Bereifung die Zahlung verweigern.
Link: ÖAMTC