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Recht

Institutionelle Immobilien-Investoren wollen Mietrechtsgesetz für Geschäftsflächen streichen

VII-Präsident Wolfgang Louzek

Wien. Der Verband der institutionellen Immobilieninvestoren lud zur Diskussion: „Geschäftsraummiete – Modernisierung oder weitere Enteignung der Eigentümer.“ Seine Forderung: Das Mietrechtsgesetz soll für Geschäftsflächen nicht mehr gelten. „Kaufleute müssen ohne Staatseinfluss ein Büro oder Geschäftslokal mieten können“, sagt Verbands-Präsident Wolfgang Louzek.

Rasche Änderungen sind allerdings nicht zu erwarten, so Wirtschaftskammer-Wien-Chefin Brigitte Jank.

Im Festsaal von conwert, eines prominenten großen Immobilienunternehmens, diskutierte Immobilieninvestoren-Präsident Louzek mit Michael Auer (Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer), Johann Kowar (CEO der conwert Immobilien Invest SE, Ariel Muzicant (Geschäftsführer der Colliers International Immobilienmakler GmbH) und Andreas Ridder, Geschäftsführer von CB Richards Ellis GmbH Österreich. Eine Reform sei unumgänglich, um Österreich „endlich europareif“ zu machen, meint der Verband.

Wirtschaftskammer Wien-Präsidentin Brigitte Jank zeigte Verständnis für das Anliegen und befürwortete die Diskussion über eine Modernisierung des Mietrechtsgesetzes (MRG), so der Verband in einer Aussendung. Jank warnte aber davor, zu viel und zu rasch Änderungen zu erwarten.

Anderswo viel mehr Freiräume

Österreichs MRG ist deutlich strenger als andere Regelungen in Europa, so der Immo-Investorenverband. Laut Immobilienexperte Andreas Ridder wird in Österreich jeder Mieter einer Geschäftsräumlichkeit, egal ob es sich um ein Büro, eine Arztpraxis, ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Gewerbebetrieb handelt, durch das MRG (ein 100 Jahre altes Gesetz, das ursprünglich zum Schutz von Hinterbliebenen nach dem 1. Weltkrieg gedacht war) geschützt.

In keinem anderen europäischen Land gebe es eine staatliche Miethöhenbegrenzung. Beschränkungen gibt es im Ausland, z.B. in Frankreich nur für Geschäftslokale gewisser Branchen, wobei nur eine bestimmte Nutzungsdauer vorgeschrieben, die Miethöhe jedoch nicht geschützt wird. Ähnlich sei die Situation in Italien. Völlig frei agieren können Kaufleute in Schweden, Spanien, England, Ungarn, Tschechien, Kroatien und den Niederlanden, heißt es.

Ablöse statt hoher Miete

Colliers-Chef Muzicant weist auf die Unsitte von Ablösen hin, die nicht dem Hauseigentümer zu Gute kommen würden sondern jenen, die in der dritten Generation „auf einen am Friedenszins basierenden Geschäftslokal sitzen und es nur aufgeben, wenn dementsprechend viel dafür gezahlt wird“, so die Aussendung: Dass dabei hauptsächlich ausländische Ketten zum Zug kommen, sei verständlich. Gleichzeitig würden Jungunternehmer dadurch kaum günstige Geschäftslokale finden.

Muzicant zeigte sich überzeugt, dass die Politik die Falschen schütze, nämlich jene die schon im Boot sitzen, und fragte sich warum große Reformen in Österreich nicht möglich sind, trotzdem „unter vier Augen alle sagen, das MRG gehöre reformiert“.

Lösung mit Übergangsfristen

Kowar zeigte auf, dass verständliche einheitliche Regelungen Investitionen aus dem Ausland erleichtern würden und somit mehr Kapital nach Österreich fließen würde. Jede Einflussnahme des Gesetzgebers in das MRG zu Ungunsten der Vermieter vertreibe ausländische Investoren und vernichte damit Arbeitsplätze.

Einig war man sich laut Verband darin, dass das MRG nicht einseitig geändert werden kann und es Übergangsfristen wird geben müssen. „Es ist uns auch klar, dass bei einer Modernisierung des MRG Vermieter wie Mieter etwas von ihren Positionen hergeben werden müssen“, so Louzek.

Die Forderungen im Überblick:

  • Teilausnahme für alle gewerblichen Flächen: Geschäftslokale, Büros, Lagerräume, Ordinationen, etc.
  • Eingriff in die Altverträge mit zu findenden Einschleifregelungen
  • Wegfall des Befristungsabschlags
  • Freie Vereinbarung des Mietzinses im gewerblichen Bereich
  • Erhaltungspflichten sollten frei vereinbar sein.
  • Vorzeitige Abschreibung (Afa) für Investitionen und alle Energiemaßnahmen
  • Afa von 67 Jahren kürzen
  • Vergebührung der Mietverträge abschaffen
  • Betriebskostenkatalog in Altbauten frei vereinbaren

Link: Verband der institutionellen Immobilieninvestoren

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