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Recht

AWD beruft gegen Sammelklagen des VKI nicht beim OGH

Wien. Die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD wegen Verlusten mit Immobilien-Aktien wird bald inhaltlich die Richter beschäftigen: Der AWD hat zwar geprüft, ob eine Anfechtung der Zulässigkeit der Sammelklage beim Obersten Gerichtshof möglich ist, nachdem das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) die Sammelklage für zulässig erklärt hat.

Die Entscheidung ist gefallen: der AWD wird den OGH nicht anrufen, sondern die Sammelklage inhaltlich auf der Sachebene gewinnen, sagt AWD Österreich & CEE-Chef Ralph Müller.

Er sei zuversichtlich, dass man die Vorwürfe des VKI – vor allem den der systematischen Fehlberatung tausender Anleger – vor Gericht werde entkräften können. Es gibt außerdem noch vier weitere Sammelklagen des VKI, erinnert Müller: Die Konsumentenschützer haben die Ansprüche der von ihnen vertretenen AWD-Anleger „aus prozesstaktischen Gründen“ nämlich auf mehrere Sammelklagen aufgeteilt und gestaffelt eingebracht.

Jede Sammelklage wird getrennt bekämpft

Diese Tatsache macht sich der AWD zunutze: „Wir werden jede einzelne Sammelklage anfechten.“ Insgesamt macht der VKI laut eigenen Angaben die Ansprüche von rund 2500 Anlegern geltend; der AWD widerspricht dieser Zahl, sie sei in Wahrheit geringer.

Link: AWD

Link: VKI-Rechtsportal

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