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Recht, Tipps

Lösungsansätze bei Schadenersatzforderungen von Eltern behinderter Kinder gesucht

Claudia Bandion-Ortner ©BMJ

Wien. Das Justizministerium hat einen Expertendialog zum ethisch brisanten Themenkreis „Kind als Schadensfall“ gestartet. Bei einer Enquete in Wien befassten sich 40 Experten mit den sozialen, ärztlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit sogenannten „unerwünscht geborenen Kindern“, bei denen Ärzte und Spitalerhalter in den vergangenen Jahren mehrfach zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurden.

Ziel des nun begonnenen Prozesses ist die Erarbeitung von rechtlichen Lösungsansätzen, die die zahlreichen ethischen Probleme des Problemkomplexes berücksichtigen.

Hintergrund sind mehrere Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH), in denen die beklagten Ärzte zu Unterhaltszahlungen wegen der Geburt von behinderten Kindern verurteilt wurden. Eltern hatten dabei Klagen gegen Ärzte eingereicht, weil sie ihr Kind abgetrieben hätten, wenn sie von der Behinderung ihres Kindes rechtzeitig erfahren hätten. Erstmals fällte der OGH ein solches Urteil im Jahr 1999, es folgten Urteile in den Jahren 2006 und 2008.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner betonte bei der Enquete in Wien, dass die betroffenen Akteure in das Zentrum der Überlegungen gerückt werden müssten. Das seien die Eltern möglicherweise behinderter Kinder, die unter immensem Druck stünden, weil sie „mit der Entscheidung, ob sie ja zu ihrem Kind sagen, zumeist allein gelassen werden“, so Bandion-Ortner, die davor warnte, dass diese Eltern „unter Rechtfertigungsdruck geraten und sich für die Existenz ihres Kindes am Ende gar noch entschuldigen müssen“.

Ärzte dürfen nicht unter Druck geraten

Gerichtliche Entscheidungen dürften allerdings keinesfalls dazu führen, dass Ärzte sich aus Angst verpflichtet fühlen, schon bei geringstem Verdacht auf eine Behinderung zu einer Abtreibung zu raten, betonte Bandion-Ortner.

Insgesamt muss für die Justizministerin bei der Problematik „Kind als Schadensfall“ auch die gesamte Gesellschaft in die Pflicht genommen werden: „Wenn wir rechtlich absichern, dass die Existenz eines Kindes kein Schaden sein darf, dann muss diese Tatsache auch in den Köpfen der Menschen ihren Platz finden“, sagte Bandion-Ortner. Behinderte Kinder müssten stets „in höchstem Maße willkommen sein“, so die Ministerin.

Link: Oberster Gerichtshof

Link: Bundesministerium für Justiz

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