
Wien/Brüssel. Die EU-Finanzminister haben sich auf europäischer Ebene auf die Gleichstellung der elektronischen Rechnung mit der Papierrechnung in umsatzsteuerlicher Hinsicht geeinigt. Der richtige Einsatz der elektronischen Rechnung könne Unternehmen helfen, Verwaltungskosten einzusparen, erklärt dazu die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und fordert eine rasche Umsetzung.
Dazu ist in aktualisierter zweiter Auflage das Handbuch „Elektronische Rechnungsstellung – Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen in der EU“ von WKÖ, FHWien und AustriaPro als Download erschienen.
Herwig Höllinger, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fordert die rasche Umsetzung der Gleichstellung von Papier- und E-Rechnung und damit die Abschaffung der Pflicht zur digitalen Signatur für die E-Rechnung in Österreich.
Gemäß der Devise „Verwaltungskosten senken“ dürfe die Gleichstellung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dabei sei von wesentlicher Bedeutung, “ dass Lösungen mit Weitblick gefunden werden, die den Betrieben die nötige Flexibilität geben, den vollen Nutzen aus dem Einsatz der E-Rechnung zu ziehen. Und es gilt auch, Regelungen für bereits gesendete E-Rechnungen, die noch nicht alle Formerfordernisse erfüllen, zu finden.“
„Als Management-Thema erkennen“
So wie bei elektronischen Überweisungen seit Langem bewährt, würden unternehmensspezifische Anforderungen durch den Einsatz der jeweils passenden E-Rechnungs-Anwendung erfüllt werden, so die WKÖ. „Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das Thema E-Rechnung in Unternehmen als Management-Thema zu erkennen – also zur Chefsache zu machen“, unterstreicht Höllinger.
Ist die Gleichstellung der E-Rechnung mit der Papierrechnung erfolgt, spiele die Art der Übermittlung – ob auf Papier oder elektronisch – keine Rolle mehr, erklärt die WKÖ. Dann müsse nur noch das für jedes Unternehmen ohnehin Selbstverständliche geprüft werden: „Stammt die Rechnung wirklich vom Auftragnehmer, ist sie lesbar?“ Und: „Wurde sie nach der Ausstellung verändert?“, heißt es in einer Aussendung.
Entscheidend sei, ob der Rechnung tatsächlich ein entsprechender Waren- oder Leistungsaustausch zu Grund liege, heißt es.
Lästiges Reklamieren unvollständiger Rechnungen entfalle laut WKÖ, da es bei strukturierten Rechnungen möglich werden solle, dass Software das Fehlen von notwendigen Rechnungsbestandteilen automatisch erkennt und beim Absender automatisch reklamiert. Auch die langwierige Suche in Papierarchiven entfalle, Zahlungsziele würden sicher erreicht und Mitarbeiter für sinnvollere Tätigkeiten eingesetzt werden können, so die WKÖ.
Alle Informationen als Download
Informationen und Beispiele zum Thema E-Rechnung bietet die vom European e-Business Lab erstellte Broschüre „European E-Invoicing Guide for SMEs“. Eine deutschsprachige Übersetzung ist – im Auftrag des E-Centers der WKÖ und des Vereins „AustriaPro“ – unter dem Titel „Elektronische Rechnungsstellung – Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen in der EU“ gerade erschienen.
Dieser Guide soll Unternehmern dabei helfen, die strategische Komponente und Wichtigkeit strukturierter E-Rechnungen besser zu verstehen.
Sowohl die deutsch- wie auch die englischsprachige Fassung stehen auf www.wko.at/e-rechnung und auf www.austriapro.at zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Link zum Download: WKÖ
Link zum Download: AustriaPro