Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Verwaltungsgerichte: Rechtsanwaltskammer lehnt Reformvorschlag der Regierung entschieden ab

ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler

Wien. Heute endet die Begutachtungsfrist für den vom Bundeskanzleramt erstellten Entwurf einer Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle. Damit soll die schon seit geraumer Zeit geplante Einführung von 9 Landes- und 2 Bundesverwaltungsgerichten umgesetzt werden.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) lehnt die vorliegenden Pläne entschieden ab und führt in seiner von Rechtsanwalt Armenak Utudjian vorbereiteten Stellungnahme eine ganze Reihe von Kritikpunkten ins Treffen.

Im Gegenzug zur Einführung der 9 Landes- und 2 Bundsverwaltungsgerichten sollen nämlich laut ÖRAK in dem Regierungsentwurf der administrative Instanzenzug abgeschafft und über 120, großteils völlig unterschiedliche, Sonderbehörden aufgelöst werden.

Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde würden dann nur noch die neu zu schaffenden Verwaltungsgerichte entscheiden, heißt es.

„Kahlschlag völlig verfehlt“

Im Fokus der anwaltlichen Kritik steht die geplante, undifferenzierte Abschaffung aller rund 120 Kollegialbehörden „richterlichen Einschlags“ bzw. weisungsfreien Organe, deren Agenden nunmehr an die neuen Verwaltungsgerichte übertragen werden sollen. „Ein inakzeptabler Kahlschlag“, so ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler.

Durch diese Sonderbehörden „richterlichen Einschlags“ seien bisher besondere Materien erledigt worden, die nicht nur allgemein verwaltungsrechtliches Wissen, sondern darüber hinaus vor allem besondere Fachkenntnisse im jeweiligen Spezialgebiet erfordern würden, so Benn-Ibler.

Dazu würden unter anderem die Disziplinarkommissionen der freien Berufe und vieles mehr zählen, etwa

  • die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission (OBDK) der Rechtsanwälte
  • der Oberste Patent- und Markensenat
  • die Datenschutzkommission
  • die Bundesschiedskommission
  • die Agrarsenate u.a.

Bei vielen dieser Behörden handle es sich um bestens funktionierende Einheiten, die geradezu Vorzeigebeispiele in Sachen effizienter Verwaltung seien, meint Benn-Ibler.

Es sei nicht einzusehen, warum diese nun überfallsartig geopfert werden sollen, nur um „öffentlichkeitswirksam vermeintliche Einsparungen“ durch Schließung von über 100 Behörden verkünden zu können – obendrein sei dies ein schwerer Trugschluss, wie sich bei näherer Betrachtung zeige, heißt es.

Qualitätseinbußen befürchtet

Die Qualität dieser Behörden werde seit Jahrzehnten durch ihre ausgewogene Besetzung garantiert, heißt es in der Stellungnahme: erfahrene Richter und Mitglieder der jeweiligen Berufsgruppe würden derzeit gemeinsam entscheiden. Geplant sei nun, alle diese Gremien durch die Bank zu beseitigen und deren Agenden, je nach Materie, den Landesverwaltungsgerichten bzw dem Bundesverwaltungsgericht zu übertragen.

Wie dies im Detail aussehen solle, wäre jedoch ungewiss, heißt es. Der Entwurf enthalte ein bloßes Rahmengerüst und bleibe jegliche Ausgestaltung schuldig.

Es sei daher völlig offen, wie eine derartige Fülle unterschiedlichster Spezialmaterien in die geplanten Verwaltungsgerichte integriert werden soll. Ob diese unter solchen Umständen überhaupt funktionsfähig wären, könne derzeit nur gemutmaßt werden.

„Fest steht: Ein Aufbrechen dieser bewährten Synergien würde funktionierende, flexible Rechtsschutzsysteme ohne ersichtlichen Grund beseitigen und zwangsläufig zu erheblichen Qualitätseinbußen führen“, warnt der ÖRAK-Präsident. Über Jahrzehnte aufgebautes Know-how würde mit einem Federstrich verloren gehen, so Benn-Ibler.

ÖRAK sieht kein Einsparungspotential

„Dass diese Pläne nun auch noch mit dem Argument der Kostenersparnis schön geredet werden, steht exemplarisch für die mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung des Entwurfs“, ärgert sich Benn-Ibler. Viele der aufzulösenden Sonderbehörden würden den Staat nämlich keinen Cent kosten, heißt es, da sie, wie die OBDK der Rechtsanwälte, ohnehin bereits zur Gänze von den beteiligten Berufsgruppen finanziert würden. Es sei daher für die öffentliche Hand gar kein Einsparungspotential vorhanden.

Ganz im Gegenteil, so Benn-Ibler: Eine Auflösung dieser bisher eigenfinanzierten Behörden und deren Eingliederung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit würde aufgrund des erforderlichen Mehraufwandes an festangestelltem Personal und sonstigen Ressourcen (z.B. Räumlichkeiten, Zukauf externen Know-hows, usw) sogar Mehrkosten für Bund und Länder bedeuten, und damit zur Gänze zu Lasten des Steuerzahlers erfolgen.

Dies gelte insbesondere für die Disziplinarkommissionen der freien Berufe als flexible, nicht ständig tagende „ad-hoc“-Behörden. Heraus käme ein „kostspieliger Moloch“ von Bundesverwaltungsgericht mit unzähligen Richtern und Senaten, die über unterschiedlichste Spezialmaterien entscheiden müssten, meint Benn-Ibler.

Es sei daher nicht einzusehen, warum sämtliche weisungsfreie Sonderbehörden, undifferenziert und ohne im Einzelfall evaluiert worden zu sein, abgeschafft und effiziente Kostenstrukturen dadurch zerschlagen werden sollen. Das Einsparungsargument sei jedenfalls leicht zu widerlegen, heißt es in der Stellungnahme.

Selbstverwaltung werde tief erschüttert

Durch die Aufgabe der unabhängigen Disziplinargerichtsbarkeit werde ein Wesenskern der Selbstverwaltung aller freien Berufe tiefgreifend erschüttert, heißt es weiter. „Dies ist auch insofern widersprüchlich, als die Kammerautonomie der freien Berufe erst kürzlich verfassungsrechtlich verankert wurde“, wundert sich Benn-Ibler über die offenbar abhanden gekommene Kontinuität bei der Verfassungsgesetzgebung.

Außerdem sei die Ausübung der Disziplinargerichtsbarkeit keine Verwaltungsmaterie, sondern wäre der Rechtsprechung zuzuordnen. Neben der Gefahr, dass durch diesen Systemwechsel die Akzeptanz autonomer Standesregelungen innerhalb der betroffenen Berufe erschüttert werden könnte, befürchtet Benn-Ibler, dass vor allem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit und Qualität zahlreicher Berufsgruppen nachhaltig geschädigt würde.

Schließlich handle es sich bei der unabhängigen Disziplinargerichtsbarkeit um eine wesentliche Errungenschaft für die Bürgerinnen und Bürger.

Verwaltungsgerichtsbarkeit solle der Justiz zugeordnet sein

Neben den Bedenken hinsichtlich der Abschaffung aller Kollegialbehörden richterlichen Einschlags, sehen die Rechtsanwälte auch andere Schwachpunkte im vorliegenden Entwurf: So sollte die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Auffassung der Rechtsanwaltschaft grundsätzlich Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und somit der Justiz zugeordnet sein.

Nur so könne auch in diesem Rechtsgebiet ein hoher rechtsstaatlicher Qualitätsstandard gewährleistet werden, erklärt Benn-Ibler und verweist auf die Notwendigkeit eines einheitlichen Richterbildes. Außerdem sei es schlichtweg unmöglich, die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ganzes beurteilen zu können, solange nicht die dafür notwendigen Durchführungsgesetze vorliegen, so die Aussage. Die Rechtsanwälte plädieren dafür, gemeinsam mit der Verfassungsnovelle auch die Organisations- und Verfahrensgesetze zur Begutachtung vorzulegen.

„Eine echte Verwaltungsgerichtsbarkeit kann unserer Auffassung nach einen sehr wichtigen Beitrag zur Effizienz- und Qualitätssteigerung von Verwaltungsverfahren mit sich bringen. Der nun vorliegende Entwurf ist dazu jedoch überhaupt nicht geeignet und aus den genannten Gründen strikt abzulehnen“, so Benn-Ibler.

Da es sich bei dem Entwurf um Verfassungsmaterie handelt, wäre für die Beschlussfassung im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Link: ÖRAK

Weitere Meldungen:

  1. Junganwältetag am 18.3. zu KI und Business Development
  2. Justiz-Volksbegehren im Parlament: Eine Forderung hat Chancen
  3. RAK Wien stärkt sich mit Neu­jahrs­empfang für Superwahljahr
  4. ÖRAK-Webplattform soll Missstände in Justiz & Ämtern aufzeigen