Wien. Verfahrenshilfe in Straf- und Zivilverfahren, Erste Anwaltliche Auskunft, Journaldienst für festgenommene Beschuldigte – all diese Leistungen wurden im vergangenen Jahr von österreichischen Rechtsanwälten unentgeltlich für tausende Bürger erbracht, die sich einen Anwalt sonst nicht leisten hätten können.
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten müsse der Zugang zum Recht jedem Einzelnen offen stehen, erklärt Rechtsanwälte-Präsident Gerhard Benn-Ibler:„die Rechtsanwälte positionieren sich damit nachhaltig als Eckpfeiler unseres Rechtsstaates.“
Insgesamt konnte im Jahr 2009 durch den Einsatz der heimischen Advokaten über 40.000 Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich und professionell geholfen werden.
Hilfe in 24.182 Fällen
Im Zuge der Verfahrenshilfe, die finanziell angeschlagenen Bürgern den Zugang zum Recht sichert, halfen Österreichs Rechtsanwälte 2009 in genau 24.182 Fällen (16.416 in Strafsachen, 7.766 in Zivilsachen) für den Bürger völlig unentgeltlich. Die erbrachten Leistungen spiegeln einen Gesamtwert von über 40 Mio. Euro wieder.
Dies entspreche einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 16,5%“, so Benn-Ibler. Vom Bundesministerium für Justiz seie laut ÖRAK den Rechtsanwälten jedoch bloß 18 Mio. Euro im Zuge der Pauschalvergütung rückerstattet worden – ein Deckungsgrad von unter 50%, heißt es.
„Gerade in einer Phase allgemeiner wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Gebühren in der Justiz erweist sich der unentgeltliche Einsatz der 5.500 heimischen Rechtsanwälte als unverzichtbarer Türöffner zum Recht“, so Benn-Ibler.
Kostenloser Rat für 15.619 Bürger
Darüber hinaus fanden 15.619 Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Ersten Anwaltlichen Auskunft der Rechtsanwaltskammern professionellen, unentgeltlichen Rat. Ein Angebot der neun Rechtsanwaltskammern, das sich größter Beliebtheit in der rechtsuchenden Bevölkerung erfreue, so Benn-Ibler, der den über 1.300 heimischen Rechtsanwälten danke, die im Rahmen der Ersten Anwaltlichen Auskunft den Bürgern mit kostenlosem Rat zu Seite gestanden sind.
Seit nunmehr über eineinhalb Jahren ist der sogenannte Rechtsanwaltliche Journaldienst in Betrieb. Dieser ermöglicht es festgenommenen Beschuldigten in ganz Österreich, jederzeit unverzüglich einen Verteidiger beizuziehen. Unter der kostenlosen 24-Stunden-Hotline-Nummer 0800 376 386 wurde im Vorjahr 637 Mal ein Rechtsanwalt konsultiert.
„Der erste Anruf unter der Hotline-Nummer ist kostenlos. Erst wenn der kontaktierte Rechtsanwalt auch tatsächlich zur persönlichen Beratung herangezogen wird, muss ein Stundensatz von 100 Euro plus USt verrechnet werden“, erklärt Benn-Ibler.
Für den ÖRAK-Präsidenten sei es im Interesse der heimischen Rechtsstandards unbedingt notwendig, die dadurch geschaffene Möglichkeit als freier Bürger jederzeit einen Verteidiger konsultieren zu können, noch mehr als bisher in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern.
„Auch in Zukunft werden die österreichischen Rechtsanwälte ihrem sozialen Auftrag mit dem Bestreben nachkommen, die rot-weiß-rote Justiz für Jedermann zugänglich zu machen sowie deren hohe Qualität dauerhaft zu sichern und ontinuierlich weiter auszubauen“, so Benn-Ibler abschließend.
Link: ÖRAK