
Wien. In immer mehr Ländern Nordeuropas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Die Konsequenz ist die Annullierung von Flügen.
Davon betroffene Flugpassagiere haben durch die Fluggastrechte-Verordnung der EU weitgehende Rechte, erinnert der VKI.
Im Fall der Streichung von Flügen können die Passagiere
- wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder
- anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.
Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu:
- Verpflegung
- Hotelunterbringung
- zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails
Dagegen steht – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, also in diesem Fall eben die Vulkanasche in der Luft, die zur Schließung des Flugraumes führt – keine weitere Ausgleichsleistung zu, so der VKI.
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