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Recht, Tipps

Vulkanasche lässt Flüge ausfallen: Passagiere können Geld zurück oder Ersatzflug verlangen

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Wien. In immer mehr Ländern Nordeuropas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Die Konsequenz ist die Annullierung von Flügen.

Davon betroffene Flugpassagiere haben durch die Fluggastrechte-Verordnung der EU weitgehende Rechte, erinnert der VKI.

Im Fall der Streichung von Flügen können die Passagiere

  • wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder
  • anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.

Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu:

  • Verpflegung
  • Hotelunterbringung
  • zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails

Dagegen steht – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, also in diesem Fall eben die Vulkanasche in der Luft, die zur Schließung des Flugraumes führt – keine weitere Ausgleichsleistung zu, so der VKI.

Link: VKI-Rechtsportal

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