Wien. Die Justizministerin hat im Nationalrat ihre Position zu aktuellen Reformvorhaben erörtert. Demnach soll das Thema der Gruppenklagen, also neuartiger Sammelklagen, im Herbst ernst werden. Es steht auf der Liste der Regierungsvorhaben und soll Monsterverfahren wie VKI vs. AWD mit tausenden Klägern leichter verkraftbar machen.
Die Reform des Privatkonkurses soll dann ebenfalls konkret werden. Gegen lästige Werbeanrufe könnte schon bald vorgegangen werden.
Bandion-Ortner hat im im Konsumentenschutz-Ausschuss des Nationalrats laut Mitteilung des Parlaments zunächst einleitend zentrale Aspekte des Konsumentenschutzes erörtert. Es gelte bei dieser Querschnittmaterie darum, einen „ausgewogenen Mittelweg“ zu gehen. In Österreich sei der Standard hoch, so habe gerade das Verbraucherkreditgesetz den Justizausschuss passiert.
Konkret auf einige aktuelle Themen angesprochen stellte Bandion-Ortner dann fest:
- Beim europäischen Vertragsrecht verhalte sich Österreich „zurückhaltend“, und zwar wegen der unterschiedlichen Standards, etwa bezüglich Gewährleistung. Zunächst gelte es, das Mindestmaß einer „Toolbox“ zu erarbeiten, etwa einheitliche Begriffe und Fristen.
- Gegen die sogenannte „Internetabzocke“, bei der in letzter Zeit vermehrt deutsche „Abzock-Anwälte“ österreichische Konsumenten unter Druck setzen, habe sie an ihre deutsche Amtskollegin geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
- Das Thema Gruppenklage werde im Herbst intensiver bearbeitet werden. Es stehe auch als Auftrag im Regierungsübereinkommen; ein Problem dabei sei, dass für Gruppenklagen eine idente Rechtslage und der gleiche Sachverhalt gegeben sein müssten.
- Zur Reform beim Privatkonkurs werde bis Ende des Jahres ein Gesetzentwurf vorliegen, eine Arbeitsgruppe sei damit befasst. Diskutiert werde die Möglichkeit, Schicksalsschläge wie Krankheit zu berücksichtigen.
- Im Fall der zahlreichen Beschwerden über lästige Werbeanrufe sei eine Arbeitsgruppe bereits tätig, so Bandion-Ortner. Es wird gefordert, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sind.
Als die drei wichtigsten Projekte ihres Ressorts heuer nannte Bandion-Ortner die Neuregelung bei den Privatkonkursen, die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und das – im Justizausschuss bereits erledigte – Verbraucherkreditgesetz.
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