Wien. Das österreichische Recht ist ein wenig verwirrend, wenn es um Winterreifen geht: Die sogenannte „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“ ist am 15. April ausgelaufen, so ÖAMTC-Reifenexperte Friedrich Eppel.
Doch weil in hochgelegenen Lagen noch Schneefälle möglich sind, rät er den Autofahrern dort, sicherheitshalber mit den Sommerreifen zu warten. Ein Gesetzesverstoß ist das Fahren mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn jedoch nicht.
„Generell ist man auch bei nasskaltem Wetter mit Winterreifen sicherer unterwegs, weil die vielen Lamellen optimalen Halt bieten“, heißt es.
Wer derzeit mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn unterwegs ist, verstößt zwar per se gegen kein Gesetz, heißt es beim ÖAMTC. Man könne also nicht einfach von einem Polizisten eine Verwaltungsstrafe bekommen.
Im Fall des Falles
Relevant werde das Thema allerdings – abgesehen von der Unfallgefahr selbst – dann, wenn ein Unfall passiert ist. Denn dann kann es durch die fehlenden Winterreifen z.b. zu einer Teilschuld kommen, warnen die Rechtsexperten des ÖAMTC.
Wer also trotz Schneelage Sommerreifen einsetzt, riskiert auch jetzt noch im Falle eines Unfalls zivil- bzw. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, auch wenn die Winterreifenpflicht bereits ausgelaufen ist, so der ÖAMTC. Die Winterreifenpflicht beginnt übrigens wieder am 1. November 2010.
Link: ÖAMTC