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Recht

Österreich nimmt Banker, Notare und Rechtsanwälte gegen Geldwäsche verstärkt in die Pflicht

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Wien. Österreichs Bundesregierung hat ein „umfassendes Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche“ beschlossen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner: „Aus illegalen Tätigkeiten, wie Drogen- oder Waffenhandel darf niemandem ein Vorteil entstehen.“

Daher sollen die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte und Notare verstärkt werden – etwa bei höheren Risikokategorien, wie bei Geschäftsbeziehungen mit Personen ohne regelmäßigen Aufenthaltsort im Inland.

Auch bei Geschäften mit Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in einem Land haben, welches die FATF-Empfehlungen nicht oder nur ungenügend umgesetzt haben, soll dies gelten. Von den neuen Maßnahmen sind unter anderem auch Spielcasinos und Stiftungen betroffen.

Weiters soll die Eigengeldwäscherei strafbar gemacht und nunmehr alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Vortaten gelten. Bisher waren im Wesentlichen nur Verbrechen mit über drei Jahre Freiheitsstrafe erfasst.

Ausforschung wird erleichtert

Als weitere Maßnahme ist die Erleichterung der Ausforschung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen resultieren und damit auch die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten, vorgesehen. Zu diesem Zweck sollen die Voraussetzungen für eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte geändert werden.

Bankgeheimnis wird gelüftet

„Eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte soll daher künftig stets zulässig sein, wenn sie zur Aufklärung vorsätzlich begangener Straftaten erforderlich erscheint“, so die Ministerin.

Österreich ist Mitglied der Financial Action Task Force (FATF), einer OECD-Organisation, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt und die Einhaltung dieser Standards in den Mitgliedsländern regelmäßig überprüft und bewertet.

Dem Land wurde im letzten FATF-Prüfbericht zwar grundsätzlich ein funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche bestätigt, jedoch „auf einige Defizite hingewiesen, die nun beseitigt werden“, heißt es in einer Aussendung des Justizministeriums.

Nach massiver internationaler Kritik hat Österreich sich zu den jetzt beschlossenen Anpassungen bereit erklärt. Andernfalls hätte dem Land die Aufnahme in die von der FATF geführte „Schwarze Liste“ anpassungs-unwilliger Staaten gedroht. Weiterhin nicht von der Lockerung des Bankgeheimnisses betroffen sind Steuerdelikte, heißt es.

Link: Justizministerium

Link: FATF

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