Brüssel. Der Streit um die verpflichtende digitale Signatur von E-Rechnungen geht weiter. Eine entsprechende EU-Ministerrats-Direktive, welche die Gleichstellung von elektronischen mit Papierrechnungen vorsieht, kam aufgrund des anhaltenden Flugchaos nun nicht wie geplant zur Abstimmung.
Wird die Umsatzsteuer-Direktive auf europäischer Ebene umgesetzt, könnte die in Österreich und vielen weiteren Ländern erforderliche Signaturpflicht von elektronischen Rechnungen für den Vorsteuerabzug fallen.
„Ein Ende der Signatur sehe ich durch die Direktive nicht“, meint allerdings Marcus Laube vom Verband elektronische Rechnung im Gespräch mit pressetext. „Denn unabhängig von der geforderten Gleichbehandlung von Papierrechnungen mit elektronischen Rechnungen weist die Direktive explizit darauf hin, dass die Authentizität und Integrität der Rechnungen gewährleistet sein muss. Und da stellt die qualifizierte Signatur ohnehin den günstigsten und einfachsten Weg dar“, so Laube.
Vieles werde allerdings davon abhängen, wie die technikneutral formulierte Direktive in nationale Gesetze umgesetzt wird.
„Kleine Rechnungen ausnehmen“
Dass die digitale Signatur als Sicherheitsmaßnahme eine Reihe von Vorteilen aufweist, stellt auch Gerhard Schmidt, Chefredakteur der Plattform rechnungsaustausch.org, nicht in Abrede.
Den Vorsteuerabzug gesetzlich an eine Signatur zu knüpfen, wie derzeit in Deutschland oder Österreich, erachtet Schmidt dennoch als wenig sinnvoll. „Wenn die bisher von den Wirtschaftsprüfern eingesetzten klassischen Audit Trails zur Überprüfung von Papierrechnungen ausreichend waren, verstehe ich nicht, warum man bei Rechnungen in elektronischer Form nun mit anderen Maßstäben misst“, so Schmidt.
Da eine EU-weite Einigung noch einige Jahre auf sich warten lassen könnte, fordert Schmidt im Namen einer von ihm mitbegründeten Initiative, dass Rechnungen bis 1.000 Euro auch ohne Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigt sein sollen. (pte)