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Recht

Meinl Bank ortet in Etappensieg bei Sammelklage Signalwirkung, aber keinen Präzedenzfall

Wien. Die Meinl Bank punktet in einer Sammelklage wegen Investments in MEL-Wertpapiere: Das Handelsgericht Wien hat in einem am 23. April 2010 zugestellten Urteil eine vom Prozessfinanzierer Advofin unterstützte Klage abgewiesen.

Daraus folgere zwar noch nichts für die übrigen laufenden Sammelklagen, dennoch ortet die Bank eine gewisse Signalwirkung, heißt es.

Der Kläger – eine Privatperson, die keine MEL-Zertifikate erworben hatte und auch in keiner Geschäftsbeziehung zur Meinl Bank stand – machte aufgrund einer Abtretungsvereinbarung mit der Advofin Prozessfinanzierungs AG für 227 MEL-Anleger Irrtumsanfechtungs- und Gewährleistungsansprüche geltend.

Die 227 Anleger hatten zuvor ihre Ansprüche „zum Inkasso und zur Klagsführung“ an die Advofin abgetreten – und die Advofin wieder hatte diese Ansprüche an die Privatperson abgetreten. Der Streitwert des Verfahrens beträgt rund EUR 270.000. Das Handelsgericht Wien urteilte nun jedoch in erster Instanz, dass Irrtumsanfechtung bei einer solchen zweistufigen Abtretung nicht zulässig sei.

Unübliches Modell

Für Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl handelt es sich dabei um ein richtungweisendes Urteil. Allerdings hat Advofin die spezifische Konstruktion dieser Sammelklage in späteren Klagen seither nicht mehr benutzt; die bekannten Sammelklagen des VKI gegen den AWD folgen ebenfalls nicht diesem Modell.

Insgesamt sind derzeit 4 von Advofin unterstützte Sammelklagen (mit insgesamt 3500 Personen) gegen die Meinl Bank anhängig und eine fünfte wird erwartet. Dazu kommen etwa 2000 weitere Zivilklagen (die teilweise von Rechtsschutzversicherungen bezahlt werden).

Der Gesamt-Streitwert liegt bei 60 Millionen Euro, davon entfallen laut Meinl Bank rund zwei Drittel auf die Advofin. Advofin hat öffentlich Berufung gegen das jetzt ergangene Sammelklagen-Urteil angekündigt.

Link: Meinl Bank

Link: Advofin

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