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Recht, Tipps

VKI sammelt geschädigte AvW-Anleger im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums

Wien. Das Konsumentenschutz-Ministerium (BMASK) hat angesichts des Konkurses von AvW den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, geschädigte Anleger zu sammeln und für diese den Anschluss als Privatbeteiligte im anhängigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu erklären.

Spätestens ab Mitte nächster Woche sollen Geschädigte Ihre Beschwerden online über www.verbraucherrecht.at einmelden können, so der VKI.

Am 4.5.2010 hat das Landesgericht Klagenfurt über das Vermögen der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet.

Gruppenchef Auer von Welsbach sitzt in U-Haft und dem Strafgericht liegt „offenbar ein brisantes Gutachten von Fritz Kleiner“ vor, so der VKI.

Für geschädigte Anleger bieten sich nun verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können sie ihre Ansprüche aus den AvW-Genuss-Scheinen im Konkurs anmelden, so der VKI.

Es sei aber zu befürchten, dass sie erst nach allen anderen Konkursgläubigern befriedigt werden – also wenig Chancen auf viel Geld haben, heißt es. Wenn man dagegen auch Schadenersatzansprüche geltend mache, sei man damit Konkursgläubiger ohne Nachrang, erklären die Konsumentenschützer.

Ergebnis der Forderungen ungewiss

„Wir können nicht vorhersagen, ob da etwas herausschaut, aber eine Forderungsanmeldung kostet nur 20 Euro an Gebühren und sollte jedenfalls überlegt werden,“ sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Dem anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Auer von Welsbach können sich geschädigte Anleger als Privatbeteiligte anschließen. Das führe jedenfalls zur Unterbrechung der Verjährungsfrist für entsprechende Schadenersatzansprüche, heißt es.

„Chancen auf Schadenersatz wahren“

Der VKI werde im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Sachverhaltsdarstellungen von geschädigten Anlegern sammeln und ihnen anbieten, für sie den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren zu erklären.

„Damit kann man die Chance wahren, sollten Personen oder Firmen strafrechtlich verurteilt werden, Schadenersatz zu bekommen,“ erklärt Kolba. Und weiter: „Unser Angebot richtet sich insbesondere an jene Geschädigten, die nicht über Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich auch noch keiner Sammelklage von Anlegeranwälten angeschlossen haben.“

Der VKI informiert aktuell über www.verbraucherrecht.at. Dort soll spätestens ab Mitte nächster Woche ein Online-Fragebogen zur Einmeldung von Beschwerden bereit gestellt werden.

„Viele Kleinanleger haben oft ihr ganzes Vermögen verloren, da müssen wir helfen, zu retten, was zu retten ist. Es geht aber auch darum, dass einer der größten Anlegerskandale der letzten Jahre gerichtlich sauber aufgearbeitet und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden,“ sagt Kolba.

Für Auer von Welsbach und andere Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

Link: Verbraucherrecht.at

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