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Recht, Tipps

Arge Daten veröffentlicht Muster-Ablehnungsschreiben gegen Google Street View für alle Österreicher

Hans G. Zeger, Arge Daten © Lembergh

Wien. Im Streit um die Einführung von Google Street View veröffentlicht die Arge Daten nun einen Musterbrief: Mit diesem kann man bereits vor dem Start des Dienstes in Österreich verlangen, dass das eigene Haus gar nicht erst abgebildet werden soll.

Bisher galt, dass man erst nach der Veröffentlichung von Bildern von sich oder seinem Haus per Unterlassungserklärung an Google eine Löschung in Googles Dienst erwirken konnte, so die Arge Daten. Sie will den Spieß mit ihrer Aktion nun umkehren. Vorbild ist Deutschland.

Denn in Deutschland nimmt Google bei Street View (das dort heuer eingeführt werden soll) eine Kursänderung vor: Auf Grund von Bedenken vieler Menschen, die um ihre Privatsphäre fürchten – und massiver Interventionen der Politik – verspricht Google Deutschland kein Material zu veröffentlichen, bis nicht alle Fragen geklärt sind.

In Österreich ist die Situation anders: „Vorschnell wurde vor einem Jahr Google-Street View vom geschäftsführenden Mitglied der Datenschutzkommission eine Generalabsolution erteilt. Man habe nichts gegen die Aufnahmen und dann schaue man halt einmal“, so Hans G. Zeger von der Arge Daten.

Angst vor Kriminalität

Die Datenschützer befürchten, dass Street View-Bilder für die Planung von Einbrüchen verwendet werden könnten, andere Bürger wieder wollen im eigenen Garten nicht von Nachbarn „ausspioniert“ werden, heißt es.

Nicht zuletzt soll jeder selbst bestimmen dürfen ob und wie er in einem öffentlichen Dienst wie Google Street View dargestellt wird – und so sehe es auch der österreichische Gesetzgeber, sagt Zeger.

Konkret hat seine Arge Daten folgende Bedenken gegen Street View:

  • die hohe Kameraposition erlaube Einblicke über den Gartenzaun, die Passanten nicht möglich sind
  • die Privatsphäre kann allein durch die Aufnahme verletzt werden, wenn jemand unvorteilhaft aufgenommen wird
  • die Echtdaten gelangen direkt in die USA und stünden „möglicherweise dort für CIA, NSA und andere Organisation bereit“, meint die Arge Daten
  • die Aufnahmen könnten auf unbestimmte Zeit aufbewahrt werden
  • auch wenn Gesichter und Kennzeichen überpixelt werden, könne man Personen an Hand anderer Merkmale identifizieren, auch würde das Überpixeln nicht vollständig und fehlerfrei erfolgen, heißt es.
Gesetze unterstützen Vorhaben

Laut Zeger verletzt Street View in Österreich möglicherweise mehrere Gesetze zum Schutz der Privatsphäre. Daher soll es möglich sein im Vorfeld eine Unterlassungsaufforderung an Google zu schicken.

Wolle man also nicht darauf warten, dass die eigene Privatsphäre durch die Veröffentlichung von Bildern bereits verletzt worden ist, solle man bereits im Vorfeld der Veröffentlichung seiner eigenen Bilder widersprechen, heißt es. Um dies zu erleichtern, hat die Arge Daten dafür einen Musterbrief erstellt.

Sie empfiehlt diesen an die Google Austria GmbH (Googles Österreichvertretung) zu schicken, da die Autos, welche die Aufnahmen für den Street View Dienst machen auf diese Firma zugelassen sind und Google Austria gemäß europäischem sowie österreichischem Recht daher für diese Datenverarbeitung verwantwortlich sei.

Zur Sicherheit könne es ebenfalls ratsam sein, die Unterlassungsaufforderung auch an die deutsche Google Vertretung zu schicken, da die Möglichkeit besteht, dass Google Deutschland europarechtlich für die Datenanwendung zuständig ist.

Sollte Google im Rahmen des Widerspruchsverlaufes, weitere Daten zur eindeutigen Identifikation anfordern, so könne  man diese falls man nicht möchte, dass Bilder des eigenen Hauses veröffentlicht werden, unter genauer Angabe der Adresse bzw. falls vorhanden der Katasterzahl, an das Grundbuch verweisen.

Sollte man nicht wünschen, dass Fotos der eigenen Person online gestellt werden, sollte die Zusendung eines erkennbaren Passfotos jedenfalls ausreichen. Im Zweifelsfall liege es an Google weitere Recherchen anzustellen, so Zeger.

Link: Musterschreiben der Arge Daten

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