Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, mehrere Anträge von Mineralölkonzernen gegen die Regeln zur Spritpreisgestaltung zurückzuweisen bzw. abzuweisen.
Mit einer Verordnung des Wirtschaftsministers ist festgelegt, dass eine Preiserhöhung an Tankstellen nur zum ersten täglichen Betriebsbeginn oder bei durchgehendem Betrieb nur um Mitternacht erlaubt ist. Die Mineralölkonzerne versuchten sich gegen diese Regeln beim VfGH zu wehren – erfolglos.
Die Verordnung wurde vom Wirtschaftsministerium erlassen, um mehr Transparenz in die Preisgestaltung an den Tankstellen zu bringen: Statt teilweise bis zu mehrere Male pro Stunde sollten die Benzinmultis nur noch einmal täglich die Preise erhöhen können. Das soll ihren Kunden, den Autofahrern, Gelegenheit und Zeit geben, um die Preise vergleichen zu können.
Nach Ansicht der Mineralölkonzerne greift die Verordnung jedoch unzulässigerweise in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte wie etwa in das Recht auf Erwerbsfreiheit oder das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums ein.
VfGH bestätigt gültige Regelung
Dies ist jedoch, so der VfGH, nicht der Fall (Aktenzahl V 56/09 u.a.). Die Verordnung sei nämlich tatsächlich geeignet, die Preistransparenz auf dem Treibstoffmarkt zu erhöhen.
Weiter heißt es in der Begründung: „Einerseits bleibt es den Betreibern von Tankstellen unbenommen, einmal pro Tag eine Preiserhöhung vorzunehmen, während weder in Bezug auf die Anzahl von Preissenkungen noch in Bezug auf deren Zeitpunkt Vorgaben gemacht werden. Andererseits sind erhöhte Transparenz und ein funktionierender Wettbewerb gerade auf einem Markt wie dem Treibstoffmarkt mit einer sehr großen Anzahl an Marktteilnehmern mit unterschiedlicher finanzieller Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung“, so die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung.
Vor diesem Hintergrund seien die Eingriffe in Grundrechte angemessen und daher auch zulässig.
Update: Der Fachverband der Mineralölindustrie (FMVI) als Branchenvertretung in der Wirtschaftskammer Österreich hat mittlerweile erklärt, das Urteil des VfGH „zur Kenntnis zu nehmen“. Der FMVI fordert nun Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner auf, die Verordnung nicht zu verlängern, wenn sie Ende des Jahres 2010 ausläuft, oder sie zumindest zu adaptieren.
Die Automobilklubs wieder begrüßen die VfGH-Entscheidung und fordern schon jetzt eine Verlängerung der Verordnung. Somit ist die Prolongierung des Streits absehbar – er wird aber wohl in der nächsten Runde statt auf der juristischen auf der politischen Ebene geführt werden.
Link: VfGH