Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Ministeriums für Konsumentenschutz einen ersten Musterprozess gegen die Firma itonia it-insurance & service GmbH und die Generali Versicherung AG eingebracht.
Der Vorwurf des VKI: Die beiden Firmen sollen sich weigern, für Ansprüche von Kunden aus den Jahren 2005 bis 2009 einzustehen, die seinerzeit Cosmos-Schutzbriefe erworben haben. Der VKI geht davon aus, dass itonia und Generali als Vertragspartner von Cosmos haften.
Cosmos-Schutzbriefe waren eine Art Geräteversicherung, die Kunden beim Kauf eines Gerätes beim Elektrohändler Cosmos gegen Entgelt für vier oder sechs Jahre abschließen konnten. Gedeckt sind u.a. Materialschäden nach Herstellergarantien, Hardwareschäden, Schäden durch Ungeschicklichkeit, Brand, Wasser und Diebstahl.
Der Schutzbrief gilt subsidiär, noch bestehende Herstellergarantien gehen vor. Dem Schutzbrief liegen Vereinbarungen zwischen Cosmos einerseits und der Firma itonia it-insurance & service GmbH bzw. der Generali Versicherung AG andererseits zugrunde, so der VKI.
Frage der Haftung
Nachdem die Firma Cosmos Ende Jänner 2010 in Konkurs ging, stellt sich die Frage, gegen wen und auf welcher Basis Schutzbriefinhaber ihre Ansprüche geltend machen können. Strittig ist der Erwerbszeitraum vor 31.8.2009. Bei Schutzbriefen aus diesem Zeitraum erhalten Kunden von itonia in der Regel – von einzelnen „Kulanzen“ abgesehen – eine ablehnende Stellungnahme, erklärt der VKI.
itonia bringt vor allem vor, dass ihr der Partner (Cosmos) zur Abwicklung der Schadensfälle abhanden gekommen wäre. Die Generali Versicherung soll sich laut VKI überhaupt bedeckt halten. Auf die Aufforderung des VKI, den Betroffenen eine Lösung anzubieten, „wurde von Seiten der Versicherung schlicht nicht reagiert“, so der VKI.
„Die Kunden werden unserer Meinung nach zu Unrecht von itonia und Generali im Regen stehen gelassen. Sie müssen derzeit die Reparatur von Schäden, die aus dem Schutzbrief gedeckt wären, aus eigener Tasche vorstrecken“, kritisiert Peter Kolba, Leiter Bereich Recht im VKI. „Man hat mit der Generali als Versicherung hinter dem Produkt geworben – also muss die Generali dafür auch einstehen. Die itonia war aus unserer Sicht deren Erfüllungsgehilfe“, so Kolba.
Bei der Generali sieht man das anders: Gegenüber Medien ließ sie verlauten, dass sie bis 31. August 2009 Versicherer der itonia gewesen sei, aber in keinem Vertragsverhältnis zu Cosmos oder den Cosmos-Kunden gestanden habe. Daher habe sie jetzt auch keine Zahlungen an Cosmos-Kunden zu leisten, so die Generali.
Der VKI möchte weitere Musterprozesse führen, außer die genannten Firmen bieten eine generelle Lösung für alle betroffenen Schutzbriefinhaber an.
Welche Zeiträume nicht betroffen sind
Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.9.2009 und 31.12.2009 soll nach Auskunft von itonia der Kunde direkter Versicherungsnehmer von Generali sein. Hier sollen Forderungen anerkannt werden.
Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.1.2010 und 16.2.2010 besteht eine Deckungszusage bei der Zürich Versicherung AG. Kunden sollen sich direkt an den Zürich Help Point wenden.