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Recht

Volksanwälte diskutieren mit den Richtern die Probleme der Bürger mit ihrer Justiz

Wien. Rund 20 Prozent aller Beschwerdefälle, bei denen Österreichs Volksanwälte Prüfverfahren einleiten, betreffen die Justiz. Und zwar ausschließlich Justizverwaltung, Strafvollzug und Staatsanwaltschaften – denn die unabhängige Rechtsprechung (Richter) dürfen die Volksanwälte nicht überprüfen.

Nun soll nach einer ersten gemeinsamen Diskussionsveranstaltung von Volksanwälten und Justiz der Dialog über mehr Bürgernähe und Mängel zu einer regelmäßigen Veranstaltung werden.

Volksanwältin Gertrude Brinek lud vergangenen Freitag, 7. Mai 2010 gemeinsam mit dem Vorsteher des Bezirksgerichtes Meidling Oliver Scheiber zu der Diskussionsveranstaltung „Verfahrensqualität und Bürgernähe in der Justiz“ in das Bezirksgericht.

Das Podium, auf dem neben Brinek und dem Volksanwaltschafts-Prüfreferenten Markus Huber auch Repräsentantinnen der Richterschaft vertreten waren, diskutierte unter der Leitung von ORF-Moderator Peter Resetarits die Stärken und Schwächen der österreichischen Gerichtsbarkeit. Mehr als 50 Experten aus Justiz, Rechtsberufen und Verwaltung waren zu der Veranstaltung gekommen.

756 Prüfverfahren allein 2009 eingeleitet

Ingesamt betreffen 20 Prozent aller eingeleiteten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft die Justiz. Die 2009 eingeleiteten 756 Prüfverfahren betrafen die Bereiche Justizverwaltung, Strafvollzug und Staatsanwaltschaften. Die unabhängige Rechtssprechung ist von der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft ausgenommen.

Die Volksanwältin hob einige Problembereiche speziell hervor, so beispielsweise die Beschwerden im Bereich Sachwalterschaft. „Die beauftragten Sachwalter werden häufig als nicht ausreichend kompetent oder kooperativ empfunden, der monatliche Kontakt wird nicht eingehalten und Familienangehörige klagen über zu wenig Mitspracherecht“, sagte Brinek.

Einigkeit herrschte bei den Teilnehmern laut Aussendung darüber, dass das Familienrecht ein besonders sensibler Rechtsbereich und daher auch besonders häufig Gegenstand von Beschwerden ist. So gilt es für die Volksanwaltschaft, Unverständnis über Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen, Probleme beim Unterhaltsvorschussgesetz und Fälle von Kindesentführungen in das Ausland zu untersuchen.

„Gutachter zu eng mit Richterschaft“

In diesem Zusammenhang kritisierte Brinek, dass Gutachter ihrer Meinung nach „oftmals ein all zu enges Verhältnis zur Richterschaft“ pflegen. Die Tätigkeit der Justizombudsstellen bewertete die Volksanwältin positiv und hob das Informations- und Aufklärungsbedürfnis der Bevölkerung hervor. „Viele, die sich bei der Volksanwaltschaft beschweren, waren zuerst schon bei der Justizombudsstelle und wollen eine zweite Überprüfung“, berichtete Brinek.

Die anwesenden Vertreter der Richterschaft, die Vizepräsidentin des Landesgerichts Linz, Katharina Lehmayer, und die Wiener Familienrichterin Alexandra Nohel, verwiesen auf die hohe Zahl von Geschäftsfällen und die knappen Ressourcen, die die Arbeit der Justiz erschweren.

Gleichzeitig wurde festgehalten, dass bereits einfache Kommunikationsmaßnahmen den Bürgern das Bild einer transparenten und service-orientierten Justiz vermitteln können. Modellprojekte wie das Servicecenter am Landesgericht Linz wurden besonders positiv hervorgehoben, weitere Projekte in der Qualitätssicherung angekündigt.

Volksanwältin Brinek sprach sich für mehr Kommunikation zwischen der Volksanwaltschaft, der Richterschaft, der Anwaltschaft und der Politik aus. „Gerne greife ich daher den Vorschlag der anwesenden Justizvertreterinnen und -vertreter auf, aus dieser einmaligen Podiumsdiskussion eine regelmäßige Dialogveranstaltung zu machen“, so Brinek.

Link: Volksanwaltschaft

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