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Recht

OGH-Urteil: Architekt Josef Krawina muss beim Hundertwasser-Haus ebenfalls genannt werden

© Wikipedia

Wien. Der Oberste Gerichtshof hat einen langen Streit rund um das bekannte „Hundertwasser-Haus“ in Wien entschieden: ab sofort muss bei Fotos und Abbildungen des Hauses neben dem Namen Friedensreich Hundertwasser, auch der damals ausführende Architekt Josef Krawina genannt werden, berichtet „Die Presse“.

Laut OGH hat der heute 81-jährige Architekt Krawina den Baukörper entworfen und ein Modell angefertigt. Hundertwasser sei dagegen die Ausstattung und die Fassade zuzuschreiben. (4Ob 195/09v)

Rechtsanwalt Michel Walter hatte die klagende H.B. Medienvertrieb GmbH vertreten, die ihrerseits Krawinas Rechte treuhändig verwaltet. Der OGH erklärte, dass es „nach der Beweisergänzung durch das Gutachten des Sachverständigen nicht zweifelhaft ist“, dass Krawina maßgeblich an dem Entwurf des Hauses beteiligt war.

Die Gegenseite (KunstHaus Wien GmbH und Gruener Janura AG) wurde von Rechtsanwalt Georg Zanger vertreten.

Link: OGH

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