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Recht

Experte Florian Keschmann: Österreichisches Vergaberecht ist Work in Process

F. Keschmann © Richard Tanzer

Wien. Gerade in Österreich ist das Vergaberecht ein Rechtsgebiet, das sich ständig in Bewegung befindet, sogar ein „Work in Process“, sagt Florian Keschmann. Er beriet die Bau Arge PPP Ostregion von Alpine Bau und Hochtief beim Projekt „Ypsilon“: Österreichs erste Private Public Partnership (PPP) zur Errichtung einer Autobahn, der bereits fertiggestellten A5.

Zum einen wird die Entwicklung durch rege Rechtsprechung der Vergabekontrollbehörden vorangetrieben. Zum anderen ist erst im März 2010 eine größere Novelle zum Vergabegesetz in Kraft getreten, sagt Keschmann im Interview.

Der Dauerbrenner im Vergaberecht ist die Sicherstellung fairer Beschaffungsprozesse der öffentlichen Hand und, wenn das daneben geht, die Wahrung der Bieterinteressen durch effektiven Rechtsschutz, so Keschmann.

Recht.Extrajournal.Net: Welche Anforderungen sind gerade in letzter Zeit besonders zu erfüllen, um als Auftragnehmer der öffentlichen Hand zu punkten?

Keschmann: In letzter Zeit sind – durch aus kritikwürdig – vermehrt Ausschreibungen nach dem Billigstbieterprinzip zu bemerken. Es wird also nur der Preis bewertet, nicht aber die Qualität. Ob das der öffentlichen Hand die Qualität bringt, die sie sich erwartet, bleibt dahingestellt.

Immer wichtiger bei Ausschreibungen ist die genaue Einhaltung der formalen Anforderungen, um zum Auftrag zu kommen. Als Auftragnehmer punktet man dann durch qualitätsvolle und termingerechte Arbeit.

Sehen Sie aktuelle Probleme beim Vergaberecht, z.B. unglücklich formulierte Vorschriften oder Missbräuche?

Keschmann: Das Vergabegesetz ist durchaus als „work in process“ zu bezeichnen. Auch neuere Entwicklungen wie die sogenannte Eigenerklärung, also die Erklärung des Bieters, für den Auftrag geeignet zu sein, ohne dazu auch Nachweise vorzulegen, werden sich in der Praxis erst beweisen müssen: Ob die dadurch bezweckte Verfahrensvereinfachung und Kostenersparnis erreicht wird, kann getrost bezweifelt werden.

Link: Dr. Florian Keschmann Rechtsanwälte

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