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Recht, Tipps

Österreichs Datenschutzkommission untersagt Google Street View

Wien. Die Datenschutzkommission (DSK), eine Behörde, die in Österreich die Einhaltung des Datenschutzes überwacht, hat Google bis auf weiteres untersagt, hier zu Lande Daten für den Online-Dienst Street View zu sammeln.

Der Grund besteht vor allem darin, dass Google im Rahmen des Street View Dienstes nicht nur systematisch „Straßenansichten“ abfotografiert, sondern unterwegs gleichzeitig sämtliche kabellosen Netzwerke (W-LANs) registriert hat.

Laut Datenschutzkommission wurde daher am 21. Mai 2010 „ein amtliches Prüfverfahren nach § 30 Abs. 2 DSG 2000 zur Klärung des Sachverhalts“ eingeleitet.

Bis zu dieser Klärung wurde mit Mandatsbescheid gemäß § 20 Abs. 2 DSG 2000 die Weiterführung der gesamten Datenanwendung „Google Street View“ untersagt, sodass derzeit keine der im Zusammenhang mit Google Street View in Österreich bereits ermittelten Daten weiter verarbeitet werden dürfen und keine neuen Daten in Österreich ermittelt werden dürfen, so die DSK.

Nähere Auskünfte verlangt

Google soll nun bis 7. Juni eine genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorlegen sowie einen Fragebogen beantworten, dessen Inhalt gemeinsam mit den anderen Datenschutz-Kontrollstellen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert wurde.

Es sei vor allem ihre Zielrichtung, zu ermitteln ob bei den Kamerafahrten personenbezogene Daten erfasst wurden, die im ursprünglichen Antrag von Google nicht angesucht wurden, so die DSK.

 

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