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Recht, Tipps

VKI: Erste Auswertung der Beschwerden rund um die Flugabsagen wegen der Vulkanaschewolke

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt im Auftrag des Bundesministeriums für Konsumentenschutz Beschwerden von Fluggästen rund um die Flugabsagen durch die Vulkanaschewolke. Bislang sind rund 130 Beschwerden eingelangt.

Die meisten Beschwerden beziehen sich auf Hotelkosten, Verpflegung und Rückreisekosten, auf denen die Reisenden sitzen geblieben sind. Doch laut VKI haben sie Recht auf Kostenersatz aus der EU-Fluggastrechte Verordnung und aus Pauschalreiseverträgen.

Die Vulkanaschewolke hat den Flugverkehr in Europa für einige Tage ins Chaos gestürzt. Flüge wurden abgesagt und Reisende konnten ihre Zieldestinationen nicht erreichen. Weder Fluglinien noch Reiseveranstalter trifft an den Ursachen für Flugabsagen ein Verschulden. Daher haben geschädigte Fluggäste zwar keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Sie haben aber Rechte aus der EU-Fluggastrechte Verordnung und aus Pauschalreiseverträgen. Der VKI hat in einer Umfrage erhoben, wie Fluglinien und Reiseveranstalter mit diesen Rechten in der Praxis umgehen.

Zu wenig Information für Betroffene

„Das größte Manko ist die Information“, sagt Maria Ecker, Projektleiterin im VKI. Nahezu alle Betroffenen geben an, über ihre Rechte als Fluggäste – trotz ausdrücklicher Verpflichtung durch die Verordnung – von der Fluglinie nicht informiert worden zu sein. Dazu kommt, dass auch sehr viele Beschwerden Informationsdefizite im Handling der außergewöhnlichen Situation aufzeigen. „Da wurden Fluggäste tagelang im Unklaren gelassen, wann sie in die Heimat transportiert werden können“, so Ecker.

In der Erhebung dominieren die Fälle von gestrandeten Urlaubern, die wegen der Flugabsagen ihre Heimreise nicht rechtzeitig antreten konnten. Hier beschweren sich viele darüber, dass sie – bis zum umgebuchten Rückflug – selbst für Verpflegung und Unterkunft aufkommen mussten und die Fluglinien nunmehr auch den Ersatz dieser Kosten ganz oder zum Teil ablehnen.

„Der Ersatz der Hotelkosten bis zu einer alternativen Beförderung steht den Reisenden nach der Verordnung klar zu“, stellt Ecker fest. Hier will der VKI auf die Fluglinien einwirken, diese Fälle entsprechend beizulegen.

In manchen Fällen konnten die Fluglinien keine rasche und adäquate alternative Reise anbieten. Hier haben Reisende Bahn- oder Buskosten selbst ausgelegt und verlangen nunmehr Ersatz. Auch dieser wird vielfach bestritten.

„Die Verordnung legt nicht klar fest, was passiert, wenn die Fluglinie ihren Pflichten schlicht nicht nachkommt“, kritisiert Ecker. Hier wird letztlich auch durch die EU Klarheit zu schaffen sein.

Die Erhebung wird am 31.5.2010 abgeschlossen.

Link: VKI

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