
Wien. Bereits 47 Prozent aller Ehen in Österreich werden geschieden, immer mehr auch auf Initiative der Frau. Doch Frauen dürfen keine Fehler machen – weder während der Ehe noch im Zuge der Scheidung, heißt es beim Verlag Linde.
Denn Unterhalt nach einer Scheidung gibt es nur für die schuldlos geschiedene Frau, die weniger als zwei Drittel des Einkommens ihres Mannes verdient.
Ohne Unterhalt gibt es aber auch keine Witwenpension für eine geschiedene Frau. Und schon ehe der Entschluss zum endgültigen Aus fällt, tun sich Fragen auf wie:
- Ist eine Scheidung überhaupt sinnvoll?
- Was muss man bedenken?
- Wo bleiben die Kinder?
- Wer behält die Wohnung?
- Was kostet eine Scheidung?
Mit seinem „Scheidungs-Ratgeber für Frauen“ (2. Auflage) will Linde nach eigener Aussage Orientierung und Lösungsmöglichkeiten in dieser heiklen Lebensphase bieten.
Die Autorin, Scheidungsanwältin Helene Klaar, stellt die Rechtslage aus Sicht der Frauen dar, erläutert gesetzliche Bestimmungen und hilft damit Frauen im Scheidungsfall, „selbstbewusst nicht nur gegenüber dem Ehemann sondern auch gegenüber Gerichten und Ämtern aufzutreten“, heißt es.
Im gleichen Verlag ist übrigens auch ein „Scheidungs-Ratgeber für Männer“ erschienen.
Link: Linde Verlag