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Recht

EU schafft eigenständige Generaldirektion Justiz, Rechtsanwälte begrüßen die Reform

Gerhard Benn-Ibler © ÖRAK

Brüssel/Wien. Knapp vier Monate nach Antritt der neuen EU-Kommission wurden jetzt in Brüssel die Weichen für eine lange erwartete Stärkung der europäischen Justizpolitik gestellt: Eine eigene Generaldirektion Justiz wird geschaffen.

Anders als in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten existierte bis dato auf EU-Ebene keine klare Trennlinie zwischen den Bereichen Inneres und Justiz. Österreichs Rechtsanwaltskammer begrüßt die Reform.

Die Justiz- und Innen-Agenden befanden sich bisher zusammengefasst unter dem Dach einer gemeinsamen Generaldirektion. „Diese widersprüchliche Konstellation wird schon bald Geschichte sein“, freut sich der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Gerhard Benn-Ibler.

Die europäische Rechtspolitik stehe nun tatsächlich auf Augenhöhe mit den Ansprüchen der Bürger in einer komplexer werdenden Staatengemeinschaft und sei gewappnet, sich einem breiten Spektrum an justiziellen Herausforderungen und Aufgabenstellungen in Europa zu stellen.

Start ab Juli

Konkret wird bereits mit Juli eine eigene Generaldirektion für die Bereiche Zivil- und Strafrecht, Grundrechte und Unionsbürgerschaft geschaffen und Justiz-Kommissarin Viviane Reding unterstellt. Eine zweite Generaldirektion wird unter der Zuständigkeit von Innen-Kommissarin Cecilia Malmström den Bereich Inneres abdecken.

Bisher waren all diese Agenden in einer einzigen Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ zusammengefasst, die zugleich sowohl Innen- als auch Justiz-Kommissarin untergeordnet war. „Ein rechtspolitisches Unding“, wie die heimischen und europäischen Rechtsanwälte wiederholt angemerkt hatten.

„Die Trennlinie zwischen Innenpolitik auf der einen und Rechtspolitik auf der anderen Seite kann nicht scharf genug gezogen werden“, meint ÖRAK-Präsident Benn-Ibler: Stehe der Innenpolitik stets das berechtigte Interesse an größtmöglicher Sicherheit voran, stelle die Rechtspolitik das notwendige, ausgleichende Korrektiv zur Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte des Bürgers dar. Dieses Spannungsfeld müsse stets in Balance gehalten werden.

Link: EU-Kommission

Link: ÖRAK

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