Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer Forderung der Wiener Gebietskrankenkasse rund um die Kosten für Nicht-Wiener-Patienten im Wiener Hanusch-Krankenhaus teilweise rechtgegeben.
Der VfGH hatte eine Bestimmung im Wiener Krankenanstaltengesetz, die es unmöglich gemacht hat, diese Kosten mit dem Land Wien zu verrechnen, im Jahr 2009 als verfassungswidrig aufgehoben. Nun verurteilte der VfGH die Stadt Wien zu einer Zahlung von rund 48 Mio. Euro an die Wiener Gebietskrankenkasse.
Mit ihrer Klage wollte die Wiener Gebietskrankenkasse vom Land Wien die dementsprechenden Kosten, die nicht verrechnet werden konnten, für die vergangenen Jahre zurück.
Ansprüche waren nicht verjährt
Die Verfassungsrichter sprachen der Wiener Gebietskrankenkasse die Summe von 48.087.377,19 Euro samt vier Prozent Zinsen zu. Die Zahlung ist binnen zwei Wochen fällig.
Das Land Wien sei mit seinen Argumenten im Verfahren nicht im Recht gewesen, denn die Ansprüche seien nicht verjährt gewesen, heißt es.
Auch die Ansicht, die Wiener Gebietskrankenkasse hätte beweisen müssen, dass die Nicht-Wiener-Patienten jeweils tatsächlich stationär behandelt werden mussten, sei nicht zutreffend gewesen, so die Entscheidung.
Link: VfGH