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Recht

Schönherr Rechtsanwälte erwirkt für Danone Einstweilige Verfügung gegen die Agrarmarkt Austria Marketing

Christian Hauer, Schönherr Rechtsanwälte

Wien. Die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr erwirkte für den Lebensmittelproduzenten Danone  eine Einstweilige Verfügung gegen die Agrarmarkt Austria Marketing (AMA). Die Kanzlei vertritt den Joghurthersteller bei seiner Unterlassungsklage gegen die AMA und deren im Februar 2010 begonnene Joghurt- Werbekampagne.

Das Handelsgericht Wien entschied mit sofortiger Wirkung, dass die AMA nicht mehr mit Behauptungen wie „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“ werben darf. Der Rechtsstreit läuft unterdessen weiter.

Der von Danone entwickelte Joghurtdrink Actimel wird seit 1996 in Österreich vertrieben und verfügt über die probiotische Kultur „Lactobacillus Casei Defensis“, so die Kanzlei in einer Aussendung.

Der Werbeslogan „Actimel stärkt Ihre Abwehrkräfte“ sei heute 86 Prozent der Österreicher bekannt. Anfang 2010 startete die AMA eine Werbekampagne mit dem Titel „Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte“. Dagegen ging Danone mit Klage und Antrag auf Einstweilige Verfügung vor.

„Slogan wird unterlaufen“

Nach Ansicht von Danone wird mit dieser Werbung der bekannte Actimel- Slogan unterlaufen und kritisiert. Es solle beim Publikum der Eindruck erweckt werden, dass es auf die in Actimel enthaltenen probiotischen Keime überhaupt nicht ankomme, weil grundsätzlich „jedes“ Joghurt die Abwehrkräfte stärke.

Darüber hinaus hält Danone die so lautenden Inserate für irreführend, da nicht jedes Joghurt die gleiche stärkende Wirkung wie Actimel aufweisen kann. Auch ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung wurde geltend gemacht. „Mit der aktuellen Einstweiligen Verfügung konnten wir nun einen wichtigen Etappensieg erringen“, so Schönherr-Partner Christian Hauer, der Danone in dem Verfahren vertritt.

Ein abschließendes Urteil gibt es noch nicht. Die AMA wiederum wirft laut Medienberichten Danone vor, die gesundheitlich förderlichen Wirkungen von Joghurt für sich monopolisieren zu wollen.

Link: Schönherr Rechtsanwälte

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