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Recht, Tipps

EuGH bestätigt Roaming-Verordnung der EU rechtzeitig zum Beginn der Feriensaison

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen mehrerer Mobilfunkbetreiber gegen die europäische Roaming-Verordnung endgültig abgewiesen (C-58/08).

Damit müssen die Anbieter ihre Roaming-Tarife für Handy-Gespräche im Ausland ab 1. Juli erneut senken, so wie es die Verordnung vorschreibt. 

Der EuGH verweist in seiner Begründung darauf, dass die Gebühren vor Inkrafttreten der Verordnung sehr hoch und intransparent gewesen seien; außerdem hat die Verordnung temporären Charakter: Sie gilt noch bis zum 30. Juni 2012.

Sollte sich der Wettbewerb bis dahin zufriedenstellend entwickeln, die Anbieter also von sich aus für ein günstigeres Preisniveau sorgen, dürfe die Verordnung auslaufen; andernfalls gibt es politische Bestrebungen in der EU, sie erneut zu verlängern (wie es bereits einmal geschehen ist).

Derzeit betragen die von der EU festgesetzten Obergrenzen für die Roaming-Gebühren 43 Cent für aktive Gespräche und 19 Cent, wenn man angerufen wird. Ab Juli wird auf 39 beziehungsweise 15 Cent abgesenkt.

Link: EuGH

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