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Recht

Neue ÄrzteGmbHs sollen Medizinern Gruppenpraxen in Form von Unternehmen erlauben

Wien. Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Schaffung der neuen ÄrzteGmbHs beschlossen. Ab Herbst sollen Mediziner in vereinfachter Form gemeinsame Unternehmen zur Betreuung von Patienten gründen können – und zwar Gruppenpraxen in Form der ÄrzteGmbH.

Verschiedene Formen der Zusammenarbeit und auch die Anstellung anderer Ärzte sollen möglich sein. Gesundheitsminister Alois Stöger erhofft sich davon Einsparungen bei der medizinischen Versorgung. Kritik kommt aus der Wirtschaftskammer (WKÖ).

„Mit der Entwurf zur Ärzte-GmbH ist es dem Gesundheitsminister Stöger offenbar nur darum gegangen, die Wünsche der Ärzte so rasch wie möglich zu befriedigen anstatt eine ausgewogene und faire Lösung zu finden“, so Julian Hadschieff, Obmann des Fachverbandes der Gesundheitsbetriebe in der WKÖ.

Trotz monatelanger Verhandlungen sei es nicht gelungen, gleiche Bedingungen für Gruppenpraxen, Ärzte-GmbH’s und Ambulatorien zu schaffen. „Künftig können Ärzte Gruppenpraxen von unbeschränkter Größe errichten ohne behördliche Auflagen, wie sie bei Ambulatorien vorgesehen sind“, so Hadschieff in einer Aussendung. Das könne er als Vertreter der Ambulatorien „nicht akzeptieren“.

Mehr und flexibler

Die Regierung erhofft sich von den Ärztegesellschaften eine Entlastung der Spitalsambulanzen und mehr Anlaufstellen für Patienten (mit längeren Öffnungszeiten).

Link: Gesundheitsministerium

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