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Recht

e|n|w|c Rechtsanwälte: Schwachstellen bei Arbeitsmarktöffnung 2011 für EU-8-Mitgliedstaaten

Wolfgang Kapek, enwc Rechtsanwälte

Wien. Ab 1. Mai 2011 werden die Arbeitnehmer der acht EU-8-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn das Recht auf uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt der Europäischen Union haben.

Prinzipiell werden zwar die Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten die gleichen Löhne wie ein Österreicher bekommen müssen, aber es gäbe Schwachstellen bei der Durchsetzung dieser Regelung in der Praxis, so Wolfgang Kapek, Leiter des Arbeitsrecht-Teams bei e|n|w|c Rechtsanwälte.

Die Anwaltssozietät e|n|w|c Rechtsanwälte und Personalberater Hill International luden gestern Personaler und Personal-Dienstleister in die Kanzlei in Wien um über die zukünftige arbeitsrechtliche Situation zu referieren und zu diskutieren.

„Nennenswerte Auswirkungen wird der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt wohl eher im sozioökonomischen und wirtschaftspolitischen Bereich mit sich bringen. Grund für die höhere Arbeitsmigration sind die Unterschiede im Lohnniveau, welche für Zuwanderer aus den neuen Mitgliedsstaaten nach wie vor attraktiv erscheinen“, so Kapek.

So sei die Entwicklung der Löhne in den Nachbarländern zwar als positiv zu werten, eine Kluft sei aber nach wie vor vorhanden. Zum Vergleich sind etwa die gesetzlichen Mindestlöhne in Slowenien 3,45 Euro, in der Slowakei 1,77 Euro und in Ungarn 1,52 Euro pro Stunde.

Schwachstelle bei Zweigstellen ausländischer Firmen

Durch die Öffnung des Marktes könne es kurzfristig zu erhöhter Arbeitslosigkeit und Lohn-Dumping kommen, meint Kapek. Um einen Ausgleich zu schaffen, ist zwar durch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) den Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsstaaten der Lohn laut jeweiligem Kollektivvertrag zu zahlen, allerdings gäbe es eine Schwachstelle: nämlich dann wenn eine Firma aus den neuen Mitgliedsstaaten Arbeitnehmer zur Verrichtung von Tätigkeiten nach Österreich entsende.

Hier sei es in der Praxis nicht auszuschließen, dass die ausländische Firma den Arbeitnehmern die in Österreich gültigen Löhne laut Kollektivvertrag nicht zahle, so Kapek. Über „Kontrollmöglichkeiten“ werde aber auf Gesetzgeberseite bereits nachgedacht, so Kapek. „Fest steht, dass das Auslaufen des Übergangsarrangements den österreichischen Arbeitsmarkt nachhaltig verändern wird“, erklärt Kapek abschließend.

Link: e|n|w|c Rechtsanwälte

Link: Hill International

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